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Experten-Antwort

Vorstand

von Tanja 07.09.2022 | 08:43
56 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich überlege, ob ich mich als Vorstand einer AG auf Antrag pflichtversichern soll, damit meine Erwerbsminderungsrentenansprüche dauerhaft erhalten bleiben. Ist es korrekt, dass ich die Pflichtversicherung innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme meiner Vorstandstätigkeit beantragen muss, damit diese ab Beginn der Vorstandstätigkeit greift? Wie hoch wäre dann der Beitrag für die Pflichtversicherung? Wäre dies der Regelbeitrag oder kann ich auch nur den halben Regelbeitrag bzw. Einkommensgerecht 18,6 % von meinem Vorstandsgehalt bezahlen? Zahle ich als Vorstand dann die Beiträge komplett selbst oder müsste sich der AG hälftig an der Beitragszahlung beteiligen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2022 | 16:46

Hallo Tanja,

ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen und auf den beigefügten Link verweisen.

Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0020

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Werner67am 07.09.2022 | 11:10
Hallo Tanja, für Vorstandsmitglieder einer AG, die sich auf Antrag pflichtversichern, gelten dieselben Regeln wie für Selbständige. Die Antragsfrist haben Sie korrekt zitiert. Beitragshöhe: Sie können entweder den pauschalen Beitrag zahlen (in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag, danach den vollen Regelbeitrag) oder Sie können wahlweise von Anfang an den vollen Regelbeitrag zahlen oder sich stattdessen für die einkommensgerechte Beitragszahlung entscheiden (derzeit 18,6% vom Brutto-Entgelt). Zwischen der pauschalen Zahlung und der einkommensgerechten Beitragszahlung können Sie - mit Wirkung für die Zukunft - jederzeit wechseln. Den Beitrag tragen Sie in voller Höhe selbst.
Maximilianam 07.09.2022 | 15:59
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag nicht kündigen können, diese läuft, bis Sie die versicherte Tätigkeit aufgeben und dies der DRV mitteilen.
Berndam 07.09.2022 | 15:49
Bitte beachten Sie, dass zu niedrige Beiträge, je nach Alter eine etwaige EM-Rente erheblich reduzieren können, besonders in jungen Jahren. Die 18,6 % werden bei Einkommsgerechten Beiträgen übrigens durch die Beitragsbemessungsgrenze (wie bei Arbeitnehmern) begrenzt.
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