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Experten-Antwort

Vorversicherung rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt, war zu dieser Zeit AU, was nun?

von Schnatterinchen24.10.2019 | 13:39
278 Ansichten
17 Antworten

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Hallo, nun läuft das Widerspruchsverfahren zur EMR, das jetzt schon vor dem SG ist. Das SG hat dazu die DRV aufgefordert, ein Versicherungsverlauf zu senden. Weil Lauf Widerspruchsverfahren die Vorversicherungsrechtlichen Voraussetzungen angeblich nicht erfülle. Nun hat die DRV den Verlauf nur 1/1 kopiert, sowie ich den auch habe Ich sollte nun die Zeiten bzw. Lücken prüfen, ob alles so stimmt. Nun habe ich festgestellt, das diese Lücken sind, wo ich AU war. Habe von April - Sep.2007 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehabt, dann nach dann eine geringfügige nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt. Sprich von Okt. - Okt. 2011. Zum 01 11.2011 würde ich von AG krankheitsbedingt gekündigt. Zu dieser Zeit war ich schon seit Feb. 2011 AU. Also ich meldete mich trotzdem bei der AfA arbeitssuchend. Da ich aber AU war konnte ich nicht registriert werden bei der AfA und war nicht vermittelbar. Diese AU ging dann durchweg bis ca. 2017. Ich bezog auch kein Krankengeld, war in dieser Zeit bei meinem Mann in der Familienversicherung Krankenversichert. Im Jahr 2017 hatte ich dann einen Monat eine versicherungspflichtige Arbeit (Saisonarbeit) Zum 01.07.17 bezog ich dann ALG-2, weil mein Mann ALG-1 mit Nahtlosigkeitsregelung bekam. Nun die Frage, werden die AU-Zeiten, von Feb.- 2011 - Mai 2017 von der DRV als Versicherungszeiten im Konto im Verlauf anerkannt? Oder wer erkennt die an, vielleicht erst die AfA und diese meldet das dann der DRV? Gruß Schnatterinchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schnatterinchen,

Sie werden die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Krankengeld haben Sie in der fraglichen Zeit nicht bezogen und auch nur einen Monat eine Beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt.

Nur dann wenn Sie innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre bzw. 36 Monate mit Pflichtversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können, wäre diese Bedingung erfüllt.

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16 Antworten

Cassandraam 24.10.2019 | 13:48
Nein, da wird nix anerkannt. Es lag ja auch keinen rentenrechtlich relevante Zeit vor.
Pittiplatscham 24.10.2019 | 16:36
Das wird man hier nicht klären können.
Schnatterinchenam 24.10.2019 | 16:31
Hallo, ist das nicht so, was vielleicht noch zu beachten wäre, dass die Zeiten der Erkrankung im Regelfall nur bis zu drei Jahre nach Beginn der Krankheit als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gewertet werden, in meinem Fall also zunächst nur bis zum 31.01.2014. Warum werden die anderen Zeiten nicht anerkannt? Zwar war ich von Okt.07 bis Okt. 11 in einem geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Aber die Zeiten wurden im Kontoverlauf von Okt.07 - Okt.11 aufgeführt mit xxxx EUR ausgewiesen. Was ist mit dem § 58 Abs.1 SGB VI? Gruß Schnatterinchen
Berateram 24.10.2019 | 16:54
Zitat von Schnatterinchen anzeigen
Sie versuchen zu retten, was nicht zu retten ist. Eine geringfügige Beschäftigung ist keine Pflichtbeitragszeit und kann daher nicht zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente herangezogen werden. Klären Sie besser den Sachverhalt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger als hier bröckchenweise nach Auswegen zu suchen.
Werner67am 25.10.2019 | 07:36
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug werden bei Versicherten, die ohne Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KV versichert sind, nur dann angerechnet, wenn Sie von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht haben; d.h. nur wenn Sie selbst Pflichtbeiträge nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI gezahlt haben. Das gilt auch für Familienversicherte. Gruß Werner
Schnatterinchenam 25.10.2019 | 16:48
Zitat von Werner67 anzeigen
also das hätte bedeutet, das ich trotzdem Pflichtbeiträge hätte zahlen müssen, auch wenn ich in der Familienversicherung bei meinem Mann versichert gewesen bin? Interpretiere ich das jetzt so richtig? Woher sollte ich das wissen? Das hat mir nie einer erzählt, und wieviel wäre das gewesen? Ich war zu dieser Zeit froh das ich überhaupt erst einmal Krankenversichert gewesen bin. Auch mein Mann hat das nicht gewusst, der hört das auch zum erstenmal. Ich war zu dieser Zeit sehr Krank und bin es immer noch. Gruß Schnatterinchen
Berateram 25.10.2019 | 20:08
Es geht nicht um Ihre Krankenversicherung sondern um Beiträge zur Rentenversicherung. Sie selber hätten sich informieren müssen. Die Schuld bei anderen zu suchen ist natürlich einfacher, wird Ihnen aber auch nicht helfen. Ein Gebäudeversicherung kann man auch nicht mehr abschließen wenn das Haus schon brennt.
Max4.0am 25.10.2019 | 20:36
Ich frage mich gerade, welcher Jemand (anwaltlich vertreten?) denn überhaupt auf den Gedanken kommt, in Widerspruch zu gehen und aktuell sogar bis vor das Sozialgericht, wenn feststeht, dass die rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine EM gar nicht erfüllt sind? So was ist doch vorher klar? Und welches SG nimmt einen solchen Antrag überhaupt an, wenn rein rechtlich/faktisch keine Aussicht auf Erfolg besteht?
Moritzam 25.10.2019 | 21:39
Zitat von Max4.0 anzeigen
Berechtigte Frage! Was spricht denn das Jobcenter zur Krankheit? In dessen Auftrag könnte die RV ja durchaus Erwerbsminderung feststellen, auch wenn es versicherungstechnisch nicht reicht(GruSi). Aber da Alg 2 gewährt wird, scheint wohl mindestens 15 Stunden/Woche erwerbsfähigkeit vorzulegen.
Max4.0am 26.10.2019 | 14:37
Ah, dann ist es de facto noch "vor"gerichtlich. Scheint aber so seine Richtigkeit zu haben, denn rentenrechtlich passende Zeiten liegen ja bei Dir nicht vor. Stimmt, Moritz, auf das Jobcenter bin ich gar nicht gekommen. Wenn EM festgestellt werden sollte, dann kommt die Grundsicherung ins Boot ... Auch kein Zuckerschlecken, aber immerhin gibt es eine Stelle, die dann zahlt ...
Schnatterinchenam 26.10.2019 | 13:07
Zitat von Max4.0 anzeigen
Das Jobcenter wollte ein ärztliches Gutachten beim Ärztlichen Dienst machen lassen. Aber da sich das jetzt bei mir immernoch im Widerspruchsverfahren befindet bei der DRV, da wartet das Jobcenter jetzt ab, was da rauskommt. Der SB vom JC sagte zu mir, wir warten jetzt erstmal ab, weil die DRV das höhere Organ ist, da sind wir erstmal hinten an. Ich bin weiterhin AU. Habe ja von der DRV noch nicht einmal ein Ablehnungsbescheid vom Widerspruch. Das SG hat erstmal die Verwaltungsakte und den Versicherungsverlauf von mir angefordert. Darum sollte ich erstmal Prüfen, ob das alles die Richtigkeit hat. Gruß Schnatterinchen
Schnatterinchenam 26.10.2019 | 16:36
Zitat von Max4.0 anzeigen
Warum kein Zuckerschlecken? Als ich aus dem geringfügigen Job gekündigt wurde, wegen Krankheit, hatte ich eigentlich vor eine Umschulung zu machen. So war eigentlich der Gedanke, den ich in die Tat umsetzen wollte. Weil mein Beruf den ich mal gelernt hatte nicht mehr gibt, laut Einigungsvertrag 1990. Aber da kam die Krankheit die mich seither vollkommen aus dem Rennen schmissen hat. Nun dieses zieht sich bis heute hin, darum bin ich vollkommen aus dem Ruder. Und seither von Feb. 2011 AU. Hatte zwischen durch einmal eine Zeit, wo es mir wieder etwas besser ging. Da wollte ich das dann in Angriff nehmen. Als ich dann das machen wollte, ging die ganze Sache wieder von vorne los. War in vielen Krankenhäuser und es konnte bisher kein Arzt feststellen, woran es liegt und was die Ursache ist. So und nun stehe ich da, weil ich Krank bin, kann mir seitens der Behörden etc. keiner helfen. Gruß Schnatterinchen
Max4.0am 26.10.2019 | 17:11
Es tut mir leid, dass Sie so krank sind, Schnatterinchen. Was ich meinte mit "kein Zuckerschlecken", beruht darauf, dass ich persönlich und wohl auch viele es nicht angenehm finden/fänden, von irgendwelchen Ämtern bei Bedürftigkeit abhängig zu sein und mit sehr geringen Mitteln leben und auskommen zu müssen, sei's nun Hartz IV bzw. ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Aber immerhin gibt es diese Stellen, die zahlen, wenn keine (Alters)Rente, kein Krankengeld, keine EM oder ALG I in Betracht kommen. Nichts mehr und weniger wollte ich damit aussagen.
Schnatterinchenam 26.10.2019 | 19:08
Schon OK. Da habe ich kein Problem, mich dorthin zu wenden, um die " Hosen runter zu lassen", musste ich ja wieso schon beim JC. also was soll da dann noch passieren. Es ist schon gut wenn es solche Stellen gibt, die einen noch helfen. Schließ lich bekommt mein Mann auch EMR, weil er Krank ist. Uns hat es ganzschön erwischt, mit Krankheiten. Ich würde lieber was machen wenn ich könnte, um etwas zur familienkasse beizutragen. Aber wenn man Krank ist, ist alles nicht so einfach. darum hat man mir ja angeraten von der Ärzteschaft bzw. von den behandelnden Ärzten eine EMR zu beantragen. Diese kennen ja nicht meinen Veraluf im Konto der DRV. Sie hatten es ja nur gut gemeint. Gruß Schnatterinchen
Schnatterinchenam 26.10.2019 | 19:12
Schon OK. Entschuldigung für das doppelposting, aber die Tastatur streigt irgendwie manchmal. Da habe ich kein Problem, mich dorthin zu wenden, um die " Hosen runter zu lassen", musste ich ja wieso schon beim JC. Also was soll da dann noch passieren. Es ist schon gut wenn es solche Stellen gibt, die einen noch helfen. Schließlich bekommt mein Mann auch EMR, weil er Krank ist. Uns hat es ganzschön erwischt, mit Krankheiten. Ich würde lieber was machen wenn ich könnte, um etwas zur Familienkasse beizutragen. Aber wenn man Krank ist, ist alles nicht so einfach. Darum hat man mir ja angeraten von der Ärzteschaft bzw. von den behandelnden Ärzten eine EMR zu beantragen. Diese kennen ja nicht meinen Verlauf im Konto der DRV. Sie hatten es ja nur gut gemeint. Gruß Schnatterinchen
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