Hallo Schnatterinchen,
Sie werden die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Krankengeld haben Sie in der fraglichen Zeit nicht bezogen und auch nur einen Monat eine Beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt.
Nur dann wenn Sie innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre bzw. 36 Monate mit Pflichtversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können, wäre diese Bedingung erfüllt.