Hallo Jerry,
ob Sie die Vorversicherung erfüllen, prüft die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung. Fragen hierzu richten Sie daher an Ihre Krankenkasse. Auch, was Sie unternehmen müssen, um weiterhin krankenversichert zu sein, ist von Ihrer Krankenkasse zu beantworten.
Erfüllen Sie Vorversicherungszeit für die KVdR nicht, beantragen Sie zusammen mit der Rente den Beitragszuschuss. Damit wird Ihnen der vom Rententräger prozentual aus dem Rentenbetrag zu zahlende Anteil mit Ihrer Rente ausgezahlt.
Viele Grüsse
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung