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vorzeitig in Rente

von Gernot09.02.2009 | 08:21
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10 Antworten

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Hallo, ich bin männlich, GdB50, geboren am 09.06.1952, lt. Rentenrechner kann ich mit 63+ ohne Abschläge in Rente gehen. Vorzeitige Inanspruchnahme ist mit 60+ mit 10,8 % Abschlag möglich. Meine Frage: Reduziert sich der Abschlag, wenn ich z.B. mit 61+ oder mit 62+ in Rente gehen möchte?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Brille wird zugestimmt. Der Beitrag von Harald ist leider falsch, da er vergessen hat, die Anhebung um 6 Monate zu berücksichtigen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Beitrag von "1848" dürfte nur im Ergebnis richtig sein.

Voraussetzung einer Erwerbsminderungsrente ist, neben der erfüllten Wartezeit von fünf Jahren, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Sollten Sie bereits mehr als zwei Jahre verbeamtet sein und der Versicherungsfall erst danach eintreten oder eingetreten sein, so sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Siehe unsere Antwort zur Anfrage um 10:23 Uhr. Hieraus ergibt sich, dass die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind.

Zur Frage, wie hoch die "Grundversorgung" ist, müssen Sie sich an Ihre Besoldungsstelle wenden, und dort um Erstellung einer Vorsorgeprognose bitten, hierzu dürfte der Dienstherr aus Fürsorgegesichtspunkten auch verpflichtet sein. Bitte haben sie Verständnis, dass wir als Rentenversicherungsträger zu Fragen der Beamtenversorgung uns nicht weiter positionieren können.

7 Antworten

Haraldam 09.02.2009 | 08:45
Aber selbstverständlich. Der Abschlag beträgt für jeden Kalendermonat 0,3 %. Beim 60. Lebensjahr wären dies 36 x 0,3 = 10,8, beim 61. Lebensjahr 24 x 0,3 = 7,2% beim 62. Lebensjahr 12 x 0,3 = 3,6 %. Harald
Brilleam 09.02.2009 | 08:45
Hallo Gernot! Mal angenommen, Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Rentenart und Vertrauensschutz greift nicht, dann können Sie mit 63 J. und 6 Mon. ungekürzt in die Altersrente - für jeden MONAT, den Sie vorzeitig gehen haben Sie einen Abschlag von 0,3% - frühestens mit 60 J. und 6 Monaten mit eben 10,8%. Grds. können Sie JEDEN MONATSERSTEN (und damit den Abschlag) zwischen den Terminen als Rentenbeginn wählen - ein Erfüllen voller Lebensjahre ist nicht erforderlich!
cherryam 09.02.2009 | 10:23
Hallo, ich habe bevor ich Beamter wurde ca. 10 Jahre in die BVA eingezahlt. Bekomme ich bei Erwerbsminderung Rente? Mfg. Cherry
1848am 09.02.2009 | 10:34
Nein. Die Vorversicherungszeit ( 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 6 Jahren ) dürfte nicht erfüllt sein.
cherryam 09.02.2009 | 11:06
Hallo, bin seit 1980 Beamter. Habe Pflichtbeiträge in die BVA eingezahlt. Bekomme ich eine Rente, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt? Wie hoch ist die Grundversorgung? Mfg. Cherry
Schiko.am 09.02.2009 | 11:33
Leider Nein, da die wichtigste Voraussetzung fehlt. Sie müssen vor Eintritt Ihrer Erwerbminderung die sogenannte Wartezeit ( Mindestversicherungszeit) erfüllt haben. Von den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich somit. MfG
Rosannaam 09.02.2009 | 14:26
... aber Sie bekommen einmal die Regelaltersrente, da Sie die Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Diese wird allerdings auf die Pension angerechnet... ;-((
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