Hallo Linda,
die Abschläge für die vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente bleiben aber, wie bereits erwähnt, über die Regelaltersgrenze hinaus bestehen. Lediglich die nach Erreichen der Regelaltersgrenze hinzutretenden Beiträge sind abschlagsfrei.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung