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Experten-Antwort

vorzeitige Altersrente

von Hartmut11.06.2012 | 14:02
1635 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo allesamt Seit etwa 5 Wochen bin ich "freiwillig" bei einem "Unternehmen" halbtags im Programm "Bürgerarbeit" beschäftigt. Aufgrund meiner 50% Schwerbehinderung, die wohl demnächst mit einem höheren Grad anerkannt sein wird, brauche ich auch aufgrund eines Gutachten des MD des Arbeitsamtes nur halbtags arbeiten. Heute habe ich erfahren, dass ich nächstes Jahr im Sommer (da bin ich dann 60 Jahre und 6 Monate alt) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen könnte. Das würde ich gerne tun, um aus dem zwangsweisen Arbeitsprozeß herauszukommen, denn gesundheitlich gehts mir von Jahr zu Jahr schlechter aufgrund einer chronischen Lungenerkrankung. Meine Frage: Kann das JobCenter oder Sozialamt oder woher auch immer ich dann zusätzliche Leistungen beziehen müßte, weil meine Rente sehr gering ausfallen wird, sich quer stellen, wenn ich frühzeitig mit einem 10,8%igen Abschlag in Rente gehen möchte, da ich ja derzeit in Bürgerarbeit bin (der Vertrag läuft bis Ende 2014) und das Einkommen aus der Bürgerarbeit höher wäre als die Rente? In reguläre Rente könnte ich erst drei Jahre später ohne Abschlag gehen. Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagen könnte. Gruß Hartmut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut,

zu den Verfahrensregelungen von Jobcenter und Sozialamt können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider keine Aussage machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Chrisam 11.06.2012 | 17:13
Deutsche Rentenversicherung
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