Hallo Didi,
es ist weiterhin möglich, bei Vorliegen von 35 Versicherungsjahren, die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Durch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus, erfolgt auch eine Anhebung der Monatsanzahl, aus der sich die Rentenminderung errechnet (Zeitraum nach Vollendung des 63. Lebensjahres bis Regelaltersgrenze).
Diese Anhebung erfolgt ab dem Jahrgang 1949 und wird mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen.
Der Jahrgang 1953 kann nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,3 % Rentenminderung die Altersrente für langjährig Versicherte wählen.
Sollte ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, wäre der Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Hier würden sich andere Daten und Rentenminderungen ergeben.