Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sind versicherungsfrei. D.h. das Versicherungsleben ist abgeschlossen und weitere Beitragszeiten können nicht rentensteigernd berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat jedoch einen Beitrag zu leisten aus arbeitsmarkt- bzw. wirtschaftspolitischen Erwägungen.