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Vorzeitige Altersrente fuer langjaehrig Versicherte

von Mendez09.06.2007 | 00:29
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Mein Schwager (A13-181044-J002), ist Spanier und hat insgesamt 10 Jahre als versicherungspflichtiger nichtselbstaendiger Arbeitnehmer in Deutschland gearbeitet.Zusaetzlich hat er vor und nach seinem Deutschlandaufenthalt in Spanien insgesamt mehr als 35 Jahre versicherungspflichtige Zeiten in Spanien.Da er eventuell beabsichtigt, beim spanischen Rentenversicherungstraeger mit Erreichen des 63.Lebensjahres im Oktober 2007 eine vorzeitige Altersrente zu beantragen,hat er mich beauftragt,an die LVA Rheinprovinz folgende Fragen zu stellen: 1.Hat er in Deutschland unter Anrechnung der spanischen Versicherungszeiten ueberhaupt Anspruch auf vorzeitige Altersrente fuer langjaehrig Versicherte ? 2.Wie und von wem kann er eine Berechnung seiner deutschen Rentenansprueche erhalten fuer den Fall a) der Beantragung der deutschen vorzeitigen Altersrente mit Beginn zum 18-10-2007 (ab 63. Lebensjahr)und b)der Beantragung der "normalen" Altersrente zum Beginn 18-10-2009 (ab.65.Lebensjahr) ? 3.Welche Unterlagen (sowohl deutsche als auch spanische)sollte er dazu dem deutschen Rentenversicherungstraeger beibringen ? Im Voraus vielen Dank fuer Ihre freundliche Auskunft (Mendez)

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum von vielen Besuchern eingesehen werden kann. Personenbezogene Daten, also z.B. eine Versicherungsnummer, sollten hier nicht unbedingt genannt werden, zumal es sich bei den Daten in Ihrem Fall, nicht um Ihre eigenen handelt.

Zur Sache selbst:

Die europäischen Verordnungen (VO (EWG) Nr. 1408/71 und VO (EWG) Nr. 574/72) sehen u.a. vor, dass für den Anspruchserwerb die in Spanien und Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.

Nach deutschem Recht haben Versicherte, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, nach Vollendung des 63. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben und die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Die in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten werden dabei berücksichtigt, soweit sie vom spanischen Rentenversicherungsträger bescheinigt werden. Liegen insgesamt 35 Jahre vor, kann diese Rente abschlagsfrei erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden und sofern die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente wegen Alters beträgt z.Zt. 350,- EUR.

Im Vorfeld der Rentenbeantragung kann der zuständige Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland als Verbindungsstelle für Spanien, eine Rentenauskunft über die Höhe der Rente erstellen, wenn das Versicherungskonto geklärt ist. Diese Rentenauskunft können Sie - bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht - auch für Ihren Schwager beantragen. Ihr Schwager kann diese Berechung aber auch über den spanischen Versicherungsträger beantragen.

Für die Rentenantragstellung gilt Folgendes:

Grundsätzlich soll der Rentenantrag beim Träger des Wohnortes gestellt werden. Dieser Antrag gilt auch als Antrag auf die deutsche Altersrente, es sei denn, Ihr Schwager beschränkt den Altersrentenantrag nur auf die Rente eines Landes. Zu beachten ist, dass der Antrag auf die deutsche Rente innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt werden muss, damit die Rente ab dem frühest möglichen Zeitpunkt gezahlt werden kann. Welche Fristen hinsichtlich der spanischen Rente gelten, ist mir nicht bekannt.

Auch wenn Ihr Schwager zunächst nur die spanische Altersrente in Anspruch nimmt, ist bei Vollendung des 65. Lebensjahres für die Beantragung der deutschen Rente der Träger des Wohnortes der richtige Ansprechpartner. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

Bei Antragstellung in Spanien sollten auf jeden Fall vorhandene Nachweise über sämtliche Versicherungszeiten vorgelegt werden. Über sonstige erforderliche Unterlagen (z.B. Personalausweis, Bankverbindung etc.) informiert der spanische Versicherungsträger bzw. u.U. auch die Verbindungsstelle in Deutschland.

1 Antworten

KSCam 09.06.2007 | 08:38
1) ja, wenn insgesamt tatsächlich 35 Jahre vorliegen und die Zuverdienstgrenze von mntl. 350 € eingehalten wird. 2) Eine Berechnung kann er bei der DRV Rheinland (früher LVA Rheinprovinz) unter Angabe der Versicherungsnummer und der spanischen Anschrift, schriftlich oder per mail beantragen. 3) u. 4) Die AR mit 63 hätte einen Abschlag von 7,2% wäre also um diesen Betrag niederer als die Rente mit 65. Früfester Rentenbeginn wäre der Folgemonat des Geburtstages also 01.11.2007 / 01.11.2009. 5)Wenn die deutschen Zeiten geklärt sind, muss er in Spanien die deutsche Rente mitbeantragen, die spanischen Behörden leiten die Angaben nach D weiter zusammen mit den spanischen Versicherungszeiten. Dann sieht die DRV Rheinland, dass tatsächlich 35 Jahre voll sind. Sind Zeiten ungeklärt, muss er angeben, wann und wo er gearbeitet hat.
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