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Experten-Antwort

vorzeitige Altersrente - Kündigung?

von Sibille03.07.2013 | 09:30
2314 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten, mein Mann möchte vorzeitige Altersrente beantragen (ab 63), aber noch nicht kündigen (er erhält zur Zeit Krankengeld). Kann er das machen? Oder muss er kündigen, um die Rente zu bekommen? Danke vorab, Sibille

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sibille,

die Kündigung ist nicht erforderlich. Anspruch auf die Rente besteht, wenn ab dem Rentenbeginn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten ist (450 Euro für die volle Altersrente); das Krankengeld entfällt mit dem Rentenbeginn. Wenn also das Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Rentenbeginn geplant ist, reicht eine entsprechende Aussage bei der Antragstellung (wenn aber nach der Krankheit und nach Rentenbeginn eine Weiterbeschäftigung geplant wäre, dann müsste das zu erwartende Entgelt vom Arbeitgeber bescheinigt werden).

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1 Antworten

DarkKnight RVam 04.07.2013 | 07:39
Hallo Sibille, eine Kündigung ist nicht unbedingt notwendig.... Besteht allerdings das Beschäftigungsverhältnis nach dem Rentenbeginn der Altersrente noch und aus diesem Beschäftigungsverhältnis erfolgen noch (Einmal-)Zahlungen, wie z. B. eine Urlaubsabgeltung, dann sind diese Zahlungen als Hinzuverdienst zu berücksichten. Dies kann erheblichen Einfluß auf die Rentenhöhe haben!!! Ist das Beschäftigungsverhältnis vor dem Rentenbeginn beendet worden, dann werden solche Zahlungen nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt!!!! 8-)
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