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Vorzeitige Altersrente und Wechsel der Krankenkasse

von Hannes29.01.2009 | 14:27
1213 Ansichten
5 Antworten

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Wenn ich einen vorzeitigen Rentenantrag im jeweiligen Monat stelle, und zwar rückwirkend zum 01. des jeweiligen Monats; erlischt dann meine bestehende Familienversicherung zum Ende des vorhergehenden Monats, so dass eine Mitgliedschaft(KVdR) in einer anderen Krankenkasse möglich ist? Was muss ich dabei beachten?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.01.2009 | 10:06

Hallo Hannes,

eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Rente beginnt dann mit dem 1. des Folgemonats. Sie wird lediglich bei späterer Antragstellung, (wenn die Rente nach Ablauf des dritten Kalendermonats beantragt wird in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind), von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Bzgl. der Beendigung der Familienversicherung und der Durchführung der Krankenversicherung der Rentner bitten wir Sie, sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.

4 Antworten

QUESTIONam 29.01.2009 | 14:34
Preisfrage : Ist eine Frage zur Familienversicherung eine Frage zur Krankenversicherung, also in diesem Forum völlig FALSCH, oder eine Frage zur Rentenversicherung????
Schiko.am 29.01.2009 | 15:59
Auch wenn ich Ihren Ausführungen technisch nicht leicht folgen kann, will ich Sie nicht abfertigen. Es ist mir schleierhaft, die Versicherung zu wechseln, da ja jetzt bei allen gesetzlichen Kassen der Beitragssatz bei 15,50 - ab 1.7. 2009 bei 14,90% liegt. Dies trotzdem zu tun ist aber Ihre Angelegenheit. Jeder gesetzlich Versicherte kann die Kasse wechseln, es sei, weil der Bei- tragssatz überdurchschnittlich erhöht worden ist oder das Leistungsangebot und der Service ein anderen Kasse besser sind. Gekündigt werden - ( dies gilt aber nicht für die allgemeine Anhebung auf einheitlich 15,50% ab 1.1.09)-, kann zum Ende des übernächsten Monats. Erst wenn die neue Kasse den Eintritt schriftlich bestätigt hat, wird die Kündigung der alten Kasse wirksam. Vielleicht hilft Ihnen dies weiter. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 29.01.2009 | 19:08
Der Kassenwechsel macht sehr viel Sinn! Nicht nur für Rentner, sondern für alle gesetzlich Krankenversicherten. Ab 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz. Unterschiede wird es trotzdem geben! Kassen, die mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Kassen, die Überschüsse erwirtschaften, können eine Prämie auszahlen. Während die großen Ersatzkassen bereits während der Beratungen zum einheitlichen Beitragssatz erklärten, mit dem Beitragssatz nicht auszukommen (hier droht eine Zusatzzahlung des Versicherten) und einige AOKen mit "finanziellen Anreizen" Ärzte zur Änderung der Diagnoseschlüssel zu "bewegen" versuchen, versprechen andere Kassen schon jetzt die Auszahlung einer Prämie. "Die IKK Südwest-Direkt zahlt eine Prämie in Höhe von jährlich 100,- Euro an ihre Mitglieder zurück. Diese Prämie wird ab 1. April 2009 quartalsweise in Höhe von 25,- Euro ausgezahlt." Siehe http://www.ikk.de/ Die Knappschaft als gut wirtschaftende Krankenkasse hat das klare Ziel, ihren Mitgliedern für das Jahr 2009 eine Geldprämie auszuzahlen, weil gutes Wirtschaften zum Service gehört. http://www.knappschaft.de/lang_de/nn_89132/DE/1__navi/1__mitglie… Forum zur Krankenversicherung unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php
Wolfgangam 29.01.2009 | 19:37
...und manch Kasse rückt 1x monatlich ein Ticket fürs örtliche Badeland raus oder sponsert das Fitness-Center. Es lohnt sich schon, gerade bei dem einheitlichen Beitragssatz auf die Zusatzleistungen zu schauen ! Gruß w. ...gut, unser Schiko. muss will sicher nicht mehr in die Mucki-Bude ;-)
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