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Vorzeitige Kapitalabfindung Direktversicherung

von Catweazle-x24.06.2009 | 17:41
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, das Ablaufdatum meiner Direktversicherung wurde in den 90er Jahren, analog dem seinerzeit möglichen Renteneintrittsalter von 60 Jahren, entsprechend datiert, d.h. ich erhalte bereits im Alter von 60 Jahren eine Rente bzw. Kapitalabfindung. Aufgrund der derzeitigen Regelungen kann ich ( Jg `49) jedoch frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, da die besonderen Regelungen für Arbeitslosigkeit nicht zutreffen. Zwar beziehe ich derzeit noch ALG I, werde aber aber Ende Juli wohl oder über ALG II beantragen müssen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Kapitalabfindung so anzulegen, daß sie als Altersvorsorge anerkannt wird und nicht dem Vermögen zugerechnet werden wird? Daas Kapital soll schließlich der Altersvorsorge dienen...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In wie weit alte Direktversicherungsrenten auf Hartz 4 angerechnet werden, können Sie nur bei Ihrer zuständigen Job-Agentur erfragen. Evtl. vorab in diesem Forum:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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