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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente

von Michael20.03.2020 | 18:41
75 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Allerseits, eigentlich war mit meinem Arbeitgeber alles besprochen, dass ich regulär am 01.07.2023 in Rente gehen würde (Rente nach 45 Berufsjahren). Man hätte mir eine Abfindung gezahlt und einige Monate vorher freigestellt. Nun hat sich wegen Corona Kurzarbeit angekündigt und da das Auftragsloch so groß mittlerweile ist, glaube ich nicht, dass unser Unternehmen das Jahr 2021 erleben wird. Ich vermute einmal, dass ich am 01.05.2022 in vorzeitige Rente mit 11,4% Abschlag gehen muss. Vorher zwei Jahre dann arbeitslos sein werde. Aber das kann ich akzeptieren. Meine Frau bekommt eine Pension und damit sind wir beide gut dabei, im Gegensatz wahrscheinlich zu vielen anderen. Da wir Rücklagen gebildet haben, würde ich gerne in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Abschläge abzufedern. Vielleicht ist das Geld nach Corona ja nicht mehr viel wert und da ist eine Investition in die Rentenkasse bestimmt sicherer. Muss ich diesen Betrag vor der Arbeitslosigkeit einzahlen oder geht es auch später? Bei der DRV hat man mir 2018 einmal einen Betrag von ca. 46.000 Euro genannt. Entschuldigt bitte den etwas längeren Text, aber die derzeitige wirtschaftliche Situation und besonders die Zukunft lässt mich schon sehr nachdenklich werden. Ich bin da wahrscheinlich noch in einer guten Situation, aber wenn ich an die vielen jüngeren Kollegen mit Kindern denke, die noch ihre Kredite für Häuser etc. zahlen müssen. Mich macht dass alles nur traurig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

Versicherte, die eine Altersrente vorzeitig beziehen wollen, können diesen Abschlag durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen.

Die Sonderzahlung dürfen Versicherte ab ihrem 50. Geburtstag vornehmen.

Dafür ist es erforderlich, dass sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich erklären,eine vorzeitige, durch Abschläge geminderte Altersrente

beziehen zu wollen.

Für die Antragsstellung hat die Deutsche Rentenversicherung

das Formular V0210 „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme

einer Rente wegen Alters“ bereitgestellt.

Informationen hierzu:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-rentenabschlaege-langfristig-ausgleichen-koennen.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 20.03.2020 | 19:25
Hallo Michael, tja, leider dumm gelaufen, wenn diese arbeitsrechtliche Vereinbarung nicht mehr abgeschlossen werden konnte. > Ich vermute einmal, dass ich am 01.05.2022 in vorzeitige Rente mit 11,4% Abschlag gehen muss. Daher zunächst abwarten, was tatsächlich in Zukunft mit dem Unternehmen/Ihnen passiert /wie lange laufen Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld /ALG /werde ich noch Depri/Krankengeld) und dann danach den Rentenbeginn ausrichten. > Da wir Rücklagen gebildet haben, würde ich gerne in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Abschläge abzufedern. Können Sie jetzt /bis zum Rentenbeginn /auch darüber hinaus noch machen. Lesen Sie dafür diesen Beitrag und die weiter verlinkten Beiträge: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/freiwill… Kurz: Möglicherweise haben Sie 'schon' in 15 Jahren Ihr investiertes Kapital über die dann erhöhte Rente wieder raus ...so war es vor der aktuellen Situation durchaus realistisch/da winkten aber 99 % schon ab. Aber, was morgen ist? ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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