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Vorzeitige Rente

von Verleo24.07.2007 | 17:57
1364 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo liebes Expertenforum! Wenn ich mit 60 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen will, - was muß ich beachten? Muß ich bis zum 60. Lebensjahr versicherungspflichtig gearbeitet haben oder kann ich auch einen Minijob ausüben und dann in Rente gehen. Was ist im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit? Wer kann mir weiterhelfen? Liebe Grüße Verleo

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.07.2007 | 14:44

Hallo Verleo,

die Deutsche Rentenversicherung hält bundesweit ein dichtes Netz an Auskunfts- und Beratungsstellen vor, um Ratsuchenden in Sachen Rente eine ausführliche und individuelle Beratung zu gewährleisten. Teilweise werden auch Sprechtage bei Gemeinden und in Behörden angeboten. Treffen Sie bitte mit Ihrem in der Nähe gelegenen Rentenversicherer eine Terminvereinbarung. Nur so ist es gewährleistet, dass Sie Ihren individuellen Rentenanspruch kennen lernen.

3 Antworten

egalam 24.07.2007 | 18:14
Ganz wichtig zu wissen wäre, ob Sie Männlein oder Weiblein sind sowie Ihr Geburtsmonat und -Jahr!
Verleoam 24.07.2007 | 19:17
Hallo "egal" Bin im Oktober 1955 geboren, 70% schwerbehindert und weiblich. Reichen diese Angaben? Gruß Verleo
Schadeam 25.07.2007 | 09:11
bei Ihrem Jahrgang ist die AR für Schwerbehinderte mit 60+9 Monaten bei 10,8% Abschlag möglich. Sie brauchen hierfür 35 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei wäre diese Rente mit 63+9. Haben Sie keine 35 Versicherungsjahre, ist die Altersrente erst mit 65+9 möglich.
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