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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente

von Gerhard naegele28.10.2013 | 15:25
1639 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im ARD-Buffet Nr. 11 2013 wurde auf Seite 46 unter Clever leben , Rente: Gut versorgt im Alter von Dr. Reinhold Thiede nachstehendes kommuniziert: Frage: Wie hoch sind die Abzüge, wenn ich vorzeitig in Rente gehe? Antwort: „Haben Sie insgesamt 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, entstehen keine Abzüge.“ Ist dies wirklich zutreffend und wo ist diese Regelung verbindlich nachzulesen? Bei meiner Renteninfo (47 Jahre Zahler) ist die in anderer Form mitgeteilt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2013 | 16:15

Hallo Gerhard naegele,

leider kann ich nicht nachvollziehen, in welchem Kontext diese Aussage gemacht wurde. Für sich allein betrachtet ist sie auf jeden Fall so nicht zutreffend. Im Übrigen kann ich auch auf den Beitrag von Schade verweisen.

2 Antworten

Schadeam 28.10.2013 | 15:48
Wer 45 Arbeitsjahre aufweist und mit 65 in Rente geht hat keinen Abschlag. Das sollte so in Ihrer rentenauskunft stehen (AR für besonders langjährig Versicherte). Wenn jemand vor 65 in Rente geht, interessieren die 45 Jahre nicht.
=//=am 28.10.2013 | 17:59
Aber aufpassen: es müssen 45 PFLICHTBEITRAGSJAHRE sein, ohne Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosigkeit! Dann - mit 65 Jahren - kann man die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte ohne Abschlag beziehen. Viele Leute meinen, wenn sie die 45 Jahre erreicht haben, können sie in Rente gehen. Dies ist aber nicht so!
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