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Vorzeitige Rente bei GdB 50%

von heglu01.02.2010 | 19:41
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12 Antworten

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Bin 60 Jahre und bezahlte 27Jahre Beiträge in die GRV. Danach privat in Versorgungskasse. Bei der Beratung bei der BFA wurde mir mitgeteilt, dass ich erst mit 65 J. Rente erhalte, trotz 50% Behinderung da 96 Beitragsmonate fehlen. Eine Aufzahlung würde sich auch nicht rentieren.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo heglu,

dem Beitrag von Zelda kann ich mich nur anschließen.

11 Antworten

und????am 01.02.2010 | 20:08
Wie lautet Ihre Frage????
Rentendocam 01.02.2010 | 20:11
Eine freiwillige Beitragszahlung würde sich nicht nur nicht rentieren,sie ist gar nicht möglich.Bis sie die 9 Jahre nachgezahlt haben,sind sie ja bereits 69 Jahre alt ( einfache Mathematik ;-)
hegluam 01.02.2010 | 20:43
möchte einfach mehr Informationen, da die Beraungszeit kürzer als die Wartezeit war.
hegluam 01.02.2010 | 20:37
Der gesamte Beitrag für die restlichen Jahre kann doch auch einmalig einbezahlt werden-oder nicht?
zeldaam 01.02.2010 | 21:14
Hallo heglu, für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss neben einer Behinderung von mindestens 50 % und der Vollendung des 60. Lebensjahres die Wartezeit von 35 Jahren = 420 Kalendermonaten erfüllt sein (§ 236 a SGB VI). Außerdem muss für eine Vollrente die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 400 Euro eingehalten werden. Es fehlen Ihnen daher, wie bereits bei der Beratung festgestellt 96 Monate. Diese 96 Moonate könnten theoretisch mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Diese freiwilligen Beiträge können aber nicht als Einmalbeitrag gezahlt werden- von einer Ausnahme abgesehen. Freiwillige Beiträge für das laufende Jahr können immer bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden (§ 197 Absatz 2 SGB VI). Sie könnten also jetzt noch 12 Beiträge für das Kalenderjahr 2009 zahlen, sofern Sie dies bis zum 31.03.2010 tun. Allerdings müssten Sie dann immer noch Beiträge bis Dezember 2017 zahlen, dann haben Sie das 65. Lebensjahr bereits überschritten. Diese Form der Auffüllung der 35 Jahre währe also unsinnig. Beiträge als Einmalzahlung - dies wäre nur bei außerordentlichen Nachzahlungen möglich, hier währe die Zahlung von Beiträgen für nicht mehr berücksichtige Ausbildungszeiten (vor dem 17. Lebensjahr, mehr als 96 Monate Ausbildung) nach § 207 SGB VI möglich. Diese Nachzahlung, sofern bei Ihnen derartige Zeiten vorliegen, bleibt Ihnen jedoch verwehrt, da Sie bereits das 45. Lebensjahr überschritten haben (§ 207 Abs. 2 SGB VI). Ferner bezweifle ich, dass hiermit die nötige Anzahl an Beiträgen erreicht werden kann. Ihnen bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit bis zum 65. Lebensjahr (+ 3 oder 4 Monate, je nachdem ob Sie 1949 oder 1950 geboren sind) zu warten und dann die Regelaltersrente zu beziehen (§ 235 SGB VI). MfG zelda
KSCam 01.02.2010 | 21:48
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Auf 35 Versicherungsjahre fehlen noch ca 8 Jahre, wenn Sie die ab 2009 zahlen würden, sind Sie längst 65 bevor die 35 Jahre voll sind. Heute Einmalzahlungen für kommende Jahre geht nicht und würde auch nichts dran ändern, dass Sie heute keine 35 Jahre aufweisen. Sorry, so klar wie der Fall ist, hätten Sie nicht mal zur Beratung kommen brauchen, das hätte Ihnen jeder einigermaßen versierte Mitarbeiter der DRV auch in 5 Minuten am Telefon beantworten können. Freiwillige Zahlungen ändern am Sachverhalt nichts. Das kann man drehen und wenden wie man will...
???am 02.02.2010 | 07:04
"da die Beraungszeit kürzer als die Wartezeit war..." Was hätte man das Beratungsgespräch denn auch unnötig in die Länge ziehen sollen???Ihre Angelegenheit ist so klar,da wäre es sinnlos gewesen.Sie haben KEINEN vorzeitigen Rentenanspruch. Ich denke der/die Berater (in)sollte die Zeit einfach sinnvoll für Fälle nutzen,wo es mehr Beratung bedarf. Wenn sie 2000 Euro gespart haben,und wollen einen MErcedes für 100.000 Euro kaufen,bleiben sie dann auch 4 Stunden im Handel?? Manche Menschen kann man wohl einfach nicht verstehen.
Plahaam 02.02.2010 | 12:14
Ohne etwas zur Sache selbst beitragen zu können, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass dann, wenn die Auskunftgebenden sich gleich aufregen, einem dumm kommen, ganz gewiss noch etwas anderes dahintersteckt, und man es keinesfalls dabei belassen sollte.
???am 02.02.2010 | 12:45
Was Ihr Beitrag für einen Sinn hatte,wissen sie wohl als einziger. Wenn ich mich Recht entsinne,hat der liebe User heglu mit dem Zynismus angefangen..."da die Beratung kürzer war,als die Wartezeit". Es ist nunmal so,das selbst wenn die Beratung 24 Stunden gedauert hätte,oder auf dem Pariser Eifelturn stattgefunden hätte,oder auch im weissen Haus in Washington...das Ergebnis wäre gleich geblieben. Das wüssten,sie wenn sie sich im Rentenrecht auskennen würden.Naja ist bewiesenermaßen nicht mehr Fall. Daher finde ich es höchst fragwürdig was Ihr sinnfreier Kommentar soll.An der Tatsache ändert er nichts,dem User hilft er Numm komma Null. Aber wie schon anfangs gesagt,was Ihr Beitrag soll,wissen Sie als einziger :-))))
Renten-Fachmannam 02.02.2010 | 14:23
Es ist nun mal so, dass Personen, die als Beamter oder Mitglied einer berufsständischen Versorgung versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bleiben, nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben (wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt sind). Für die anderen Versichertenrenten sind die renten- und/oder versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und können bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllt werden. Für diese Auskunft reicht weniger als eine Minute.
Plan Beam 02.02.2010 | 15:14
Ohne etwas zur Sache selbst beitragen zu können, möchte ich zum Ausdruck bringen,das wenn man keinerlei Ahnung von der Sache,in diese Fall,dem Rentenrecht,man es in jeden Fall unterlassen wollte,irgendeine müllähnliche Aussage zu machen,die nur dazu dienen soll den Fragesteller aufzuhetzen,jedoch leider überhaupt nicht zur Klärung des Sachverhaltes führt. Dadurch erreicht man lediglich, das man seinen eigenen extrem geminderten Bildungsstand öffentlich zur Schau stellt,was im allgemeinen doch eher zur Belustigung der Allgemeintheit führt.Aber da ja bald Karneval ist...weiter so.ALAAF!!!!
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