Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersrente erreichen. Dafür müssen Sie bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Neben den medizinischen müssen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).
2. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Eine Rente wird berechnet aus den zurückgelegten Berufsjahren. Die o.a. Rente wird jedoch hochgerechnet, als wenn man weiter gearbeitet hätte, aufgrund der jetzigen Rechtslage bis zum vollendeten 62. Lebensjahr. Diese Zeit - die sogenannte Zurechnungszeit - wird mit dem Durchschnitt der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Die Rentenhöhe ist somit immer abhängig von dem erzielten Bruttojahreseinkommen, der Anzahl der Versicherungsjahre und bei dieser Fallgestaltung von der Zurechnungszeit.