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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente im gekündigten Arbeitsverhältnis - ohne Hinzuverdienst

von Heidi24.02.2021 | 00:08
53 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich habe meine vorzeitige Rente beantragt und war zu diesem Zeitpunkt noch in einem Arbeitsverhältnis. Dieses habe ich nun gekündigt zum Datum des Beginns meiner Rente. Nun habe ich aber von der Rentenversicherung ein Schreiben erhalten in dem ich meine Einkommensteuerbescheide übersenden und meinen steuerrechtlichen Gewinn ab Rentenbeginn darlegen soll. Ich habe aber ja ab Beginn keinen Gewinn mehr, da ich nicht mehr arbeiten werde. Was ist nun von mir zu tun ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2021 | 16:09

Hallo Heidi,

ich würde momentan (aber nur Vermutung) unplausible Angaben bei der Antragstellung vermuten.

Der Hinweis von `Mondkind` ist zielführend. Es kann eigentlich nicht um ein Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis gehen, sondern der Einkommensteuerbescheid wird idR angefordert, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind bzw irgendwo angegeben wurden (z.B. auch die Photovoltaikanlage).

Um eine unnötige Verfahrensverlängerung zu vermeiden gibt es eigentlich 2 sinnvolle Möglichkeiten:

- wie gewünscht Einkommenssteuerbescheid im Kopie einreichen

oder

- Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen und nach dem Hintergrund der Anforderung fragen (möglicherweise erklärt bzw erledigt sich die Angelegenheit dann)

3 Antworten

Siehe hieram 24.02.2021 | 08:20
Teilen Sie Ihrer zuständigen DRV (Absender des Anschreibens) schriftlich mit, dass Ihr Arbeitsverältnis zum xxx.. beendet wurde und Sie ab dann keine weiteren Einkünfte haben.
Mondkindam 24.02.2021 | 10:19
Hallo Heidi, wegen Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis wird kein Einkommenssteuerbescheid benötigt/angefordert, da müssen Sie im Rentenantrag noch andere Einkünfte angegeben haben, die nur aus dem Steuerbescheid ersichtlich sind. Vielleicht Photovoltaikanlage?
W°lfgangam 24.02.2021 | 19:27
Hallo Heidi, selbst 'versucht'? ;-) Oder Antrag von einer dafür prädestinierten Stelle aufnehmen lassen? Bei Letzterem wenden Sie sich doch bitte an diese Stelle, um diese Nachfrage mit denen abzuklären: Gruß w.
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