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vorzeitige Rente mit 62

von Jockel30.03.2007 | 12:48
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5 Antworten

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Ich bin in 12.1948 geboren und habe in 04.2011 45 Versicherungsjahre ununterbrochen erfüllt. Wann kann ich frühestmöglich in Rente gehen? Mir wurde gesagt, nach 45 Vers.-jahren besteht die Möglichkeit nach dem neuen Rentengesetz mit 62 Jahren diesen Anspruch zu haben. Mit entsprechenden Abschlägen. Danke für die Auskunft.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund der neuen Gesetzesänderungen ist die Rente für langjährig Versicherte bei Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für Sie frühestens mit Vollendung des 63.Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 7,2 % möglich.

Eine weitere Alternative ist die Altersrente für Frauen. Diese kann bei Ihrem Geburtsjahrgang mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 18 % in Anspruch genommen werden.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist ebenfalls mit Vollendung des 63.Lebensjahres möglich. Der Abschlag beträgt 7,2 %.

Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen können sich andere Rentenzugänge ergeben. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Aufgrund Ihrer Angabe gehe ich davon aus, dass Sie im November oder Dezember 1948 geboren sind.

Die Regelung bei der Altersrente für langjährig Versicherte bezüglich einen Renteneintritts zum 62 Lebensjahr und sechs Monaten ist abgeschafft worden.

Der Rentenbeginn bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Sofern Sie allerdings mit Ihrem Arbeitsgeber eine Regelung über Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 abgeschlossen haben, gelten für Sie die alten Regelung weiter und Sie können zu den bisherigen Konditionen die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

3 Antworten

Schadeam 30.03.2007 | 14:01
die AR für langjährig Versicherte ist für den Jahrgang 1948 erst ab 63 möglich - bei Ihnen zum 01.01.2012. Dann haben Sie 7,2 % Abschlag. Ein früherer Rentenbeginn wäre möglich für Frauen, Schwerbehinderte und Menschen, die noch im Jahr 2006 eine Vereinbarung über die Altersteilzeit geschlossen haben. PS: als Voraussetzung benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Die viel diskutierten (neuen) 45 Jahre spielen für Sie überhaupt keine Rolle!
KSCam 30.03.2007 | 22:12
richtig, aber das hat sich nun bereits wieder geändert, bevor der erste Mensch des Jahrganges 1948 in diesen Genuß kommt. Das ist reale Politik in Deutschland.
Jocklam 30.03.2007 | 20:09
Nach altem Gesetz war es möglich, mit 62 Jahren und 6 Monaten mit 9% Abschlag in Rente zu gehen. Wie sieht es nach neuer Rechtslage aus?
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