Aufgrund der neuen Gesetzesänderungen ist die Rente für langjährig Versicherte bei Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für Sie frühestens mit Vollendung des 63.Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 7,2 % möglich.
Eine weitere Alternative ist die Altersrente für Frauen. Diese kann bei Ihrem Geburtsjahrgang mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 18 % in Anspruch genommen werden.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist ebenfalls mit Vollendung des 63.Lebensjahres möglich. Der Abschlag beträgt 7,2 %.
Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen können sich andere Rentenzugänge ergeben. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.