Hallo fruand,
Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte besteht ab Jahrgang 1964 erst ab dem 65. Lebensjahr. Eine entsprechende Rentenauskunft können Sie jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung