Hallo Venediger,
die frühestmöglich zu beziehende Rente ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Rentenbeginn 01.03.2015 (sollten Sie am 01.02.1952 geboren sein, dann wäre der Rentenbeginn am 01.02.2015).
Voraussetzung für diese Altersrente ist die Vollendung des 63. Lebensjahres und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Die Wartezeit ist nach Ihren Angaben bereits erfüllt, so dass Sie unabhängig davon, ob Sie sich nach Auslaufen des Arbeitslosengeld 1-Anspruchs weiterhin arbeitslos melden, die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Rentenminderung von 9 % in Anspruch nehmen können.