Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

vorzeitige Rentenauszahlung

von tom24.02.2007 | 19:14
2051 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, mein Arbeitskollege (deutsche Staatsangehörigkeit, jedoch halb Spanier) erzählt ständig, er lasse sich die gesetzliche Rente mit 40 komplett auszahlen, um auszuwandern. Häää ? Sowas gibt´s doch nicht, oder ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beitragserstattung (nur selbst geleistete Beiträge, nicht Arbeitgeberbeiträge) setzt voraus, dass der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und nicht das Recht auf freiwillige Versicherung hat; deshalb darf er nicht Deutscher (auch nicht als Mehrstaatlicher) sein und muss im Ausland leben, sofern er nicht durch zwischenstaatliche Abkommen oder als EU-Angehöriger zur freiwilligen Versicherung berechtigt ist. Soweit bereits Leistungen aus den Beiträgen gewährt wurden, scheidet die Erstattung aus.

5 Antworten

tomam 24.02.2007 | 20:19
Ach ja, nochwas: Muss man erst die Staatsangehörigkeit annehmen, oder geht dies auch vor der Einbürgerung ? danke ciao TOM
KSCam 24.02.2007 | 19:49
als deutscher Staatsangehöriger ist das nicht möglich. Er müsste schon in einen Staat auswandern, mit dem es kein SV Abkommen gibt und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen. z.B. nach China und Chinese werden. Aber lassen Sie ihn doch davon träumen, wenns ihm hilft.
tomam 24.02.2007 | 20:15
Vielen Dank für schnelle Antwort. Aber noch eine Frage: Wie sieht es aus mit der Dominikanischen Rep. oder Afrika ? Wahrscheinlich genauso, oder ? Schade, dass mein Kollege so´n Mist erzählt, da er eigentlich sehr gebildet ist. Naja, Bildung schützt vor Thorheit nicht. ciao TOM
KSCam 25.02.2007 | 09:15
mit der Dom Rep und den meisten Staaten Afrikas gibt es keine Abkommen. Erst wenn man eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert man die deutsche und solange man Deutscher ist, gibt es keine Erstattung.
tomam 26.02.2007 | 17:39
Danke, ich verstehe. Gab es denn vielleicht irgendwann in der Vergangenheit masl eine andere Regelung oder besteht diese genannte schon immer bzw. lange ? thanx tom
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026