Aufgrund Ihrer bisherigen Angaben kann ich Ihnen leider keine konkreteren Auskünfte geben, als dies meine Vorredner bereits getan haben.
Bezüglich allgemeiner Informationen zur Beitragserstattung verweise ich auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema, die Sie unter folgendem Link herunterladen können:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15192.html
Sie geben an, im "europäischen Ausland" zu wohnen. Sofern es sich hierbei um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder die Schweiz handeln sollte, so ist eine Beitragserstattung unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit nur dann möglich, wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze (zurzeit noch 65 Jahre) erreicht haben und bis dahin einschließlich der berücksichtigungsfähigen ausländischen Versicherungszeiten insgesamt weniger als fünf Jahre Beitragszeit zurückgelegt haben. Auch mit anderen europäischen Staaten, wie z.B. den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien gibt es Abkommenregelungen, die weitgehend Beitragserstattungen ausschließen.