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Vorzeitige Rentenauszahlung

von Martin9330001.05.2008 | 20:36
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Ich wohne nun seit fast 3 Jahren im europäischen Ausland und wollte nun wissen ob es möglich ist, das ich mir die bis zu meiner Auswanderung in die deutsche Rentenversicherung einbezahlten Beträge vorzeitig ausbezahlen lassen kann, sprich meine Rente vorzeitig auszahlen lassen kann. Ich habe gehört, wenn man das 40ste Lebensjahr erreicht hat, dies möglich sei. Stimmt das?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund Ihrer bisherigen Angaben kann ich Ihnen leider keine konkreteren Auskünfte geben, als dies meine Vorredner bereits getan haben.

Bezüglich allgemeiner Informationen zur Beitragserstattung verweise ich auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema, die Sie unter folgendem Link herunterladen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15192.html

Sie geben an, im "europäischen Ausland" zu wohnen. Sofern es sich hierbei um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder die Schweiz handeln sollte, so ist eine Beitragserstattung unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit nur dann möglich, wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze (zurzeit noch 65 Jahre) erreicht haben und bis dahin einschließlich der berücksichtigungsfähigen ausländischen Versicherungszeiten insgesamt weniger als fünf Jahre Beitragszeit zurückgelegt haben. Auch mit anderen europäischen Staaten, wie z.B. den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien gibt es Abkommenregelungen, die weitgehend Beitragserstattungen ausschließen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ergänzend zu den Ausführungen von zelda möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch für ausländische Staatsangehörige bei Wohnsitz in einem EU-Staat das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht. Eine Beitragserstattung dürfte somit im Regelfall ausgeschlossen sein.

6 Antworten

Rutham 01.05.2008 | 21:23
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Huberam 01.05.2008 | 21:59
Nur wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen und dann gibt es auch nur die eigenen Beiträge,nicht den AG Anteil.
Schadeam 01.05.2008 | 23:35
also das mit dem 40. Lebensjahr ist totaler Blödsinn - so was gibt es nicht. Solange Sie deutscher Staatsbürger sind, ist eine Erstattung auch ausgeschlossen. Bei anderer Nationalität hängt es u.a. vom Staat ab und von der Anzahl der bisherigen Beiträge in D. Wo leben Sie? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Wielange waren Sie hier rentenversichert? PS: auch als EU Bürger können Sie es wohl vergessen!
Schiko.am 02.05.2008 | 08:19
Hinsichtlich der erstattung von eigenen beiträgen ist ja das nötige schon gesagt. Auffallend aber auch immer wieder , auch bei martin, "sprich meine rente auszahlen lassen kann". Immer wieder ist auch dies von vielen die meinung,des- wegen mein nachschlag,nein, vorzeitige auszahlung der "RENTE" geht nicht. Höchstens 24 monate ab- findung der witwenrente bei erneuter ehe. MfG.
Riedel-Pohlam 05.05.2008 | 13:53
Es gibt die Möglichkeit der Beitragserstattung: 1. an Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, wenn seit dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind.
zeldaam 05.05.2008 | 17:41
@Riedel- Pohl Sie zitieren dort den § 210 des SGB VI. Allerdings hat Martin93300 wahrscheinlich das Recht zur freiwilligen Versicherung ( § 7(1) SGB VI : Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben) Nach dem letzten Satz dürfte Martin93300 wohl selbst aus dem Ausland freiwillige Beiträge zahlen, die Beitragserstattung währe damit ausgeschlossen
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