Guten Tag frank59,
der vorzeitige Beginn einer Alterrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich, wenn die 35-jährige Wartezeit nicht erfüllt ist. Ausnahmen gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind. Dies sind die Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.
Zum Download unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist es weiterhin möglich, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch zu nehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Erwerbsminderungrente: Das Netz für alle Fälle“.
Zum Download unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html