Hallo Heidi,
Altersrentner haben generell keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ob es eventuell doch Ausnahmen bei einem Teilrentenbezug gibt, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beantworten. Kurzarbeitergeld ist keine Leistung der Rentenversicherung, daher können wir auch keine definitive Aussagen zu Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld treffen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung