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Experten-Antwort

vorzeitiger Renteneintritt

von Christine25.08.2021 | 16:34
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Hallo liebe Berater, ich werde im September 2021 64 Jahre alt und habe 45 Beitragsjahre erfüllt. Aufgrund einer chronischen Erkrankung überlege ich nun, früher in Rente zu gehen. In einem Telefonat mit einer Rentenberaterin wurde mir gesagt, ich könnte die Rente auch noch rückwirkend beantragen. Meine Frage: Kann ich die Rente zum 01.06.2021 rückwirkend beantragen? Oder gibt es Fristen, die ich zu berücksichtigen hätte? Ich würde dann noch bis März 2022 arbeiten und könnte die Abschläge dann mit dem hinzuverdienten Geld etwas abfedern, da ich meine Betriebsrente ja erst zum tatsächlichen Rentenbeginn (09'2023) erhalten würde. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße von Christine

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine,

den Ausführungen von senf-dazu und Siehe hier schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 25.08.2021 | 17:24
Moin Christine! Wenn Sie im September 1957 geboren sind, können Sie seit der Vollendung des 63. Lebensjahres, also seit Oktober 2020 die Rente für langjährig Versicherte beziehen. Das geht also auch aktuell. Wenn Sie diese Rente jetzt rückwirkend zum 01.06.2021 beantragen, dann haben Sie einen Abschlag von 8,1% hinzunehmen, da die REnte halt vor der Regelaltersgrenze (vor dem normalen Beginn) bezogen wird. Sie sind aber auch schon "alt genug", um die Rente für *besonders* langjährig Versicherte zu beantragen. Das ist die mit den 45 Jahren Wartezeit und ohne Abschlag. Diese können Sie auch noch rückwirkend zum 01.08 beantragen. Damit haben Sie zwar zwei Monate weniger an Rentenbezug, aber auf Dauer einen höheren Betrag. Für 2021 dürfte der Hinzuverdienst aufgrund der angehobenen Hinzuverdienstgrenze möglich sein, evtl. gilt im nächsten Jahr wieder 6300 Euro, wenn Sie in 2022 mehr verdienen, wird eben die Rente ein wenig gekürzt. Also lassen Sie sich noch enimal beraten, ob die Rente für besonders langjährig Versicherte für Sie ab 08/21 möglich ist. Alternativ können Sie die Rente für langjährig Versicherte auch schon rückwirkend ab 06/21 beantragen. btw: erkundigen Sie sich bitte, ob die Betriebsrente erst mit der Regelaltersgrenze oder schon beim Bezug einer gesetzlichen Altersrente fällig wird.
Christineam 25.08.2021 | 18:09
Vielen Dank für die Antwort - ich bin schon dabei, mich wegen der zwei Betriebsrenten zu informieren. Eine weitere Frage hätte ich noch...... wie sind diese EUR-Beträge bei den Zuverdiensten zu verstehen? Handelt es sich um Bruttobeträge oder um Nettobeträge z. B. bei dem Grenzbetrag von EUR 6.300,00? Liebe Grüße von Christine
Christineam 25.08.2021 | 20:08
Vielen Dank für die Antwort - das ist ja sehr schade. Dann wird das in 2022 ja nur zwei Monate funktionieren mit dem zusätzlichen Arbeiten. Aber egal - dann ist das eben so. Ich freue mich schon, über meine Zeit frei verfügen zu können. Obwohl Arbeit ja wirklich keine Strafe ist - habe immer gerne gearbeitet. Am besten wäre es, wenn ich neben meiner Arbeitsstelle wohnen würde :-). Aber ich fahre fast eine Stunde eine Strecke. Die Entscheidung ist jetzt schon gefallen - ich werde ab 01.08.2021 Rentnerin und schaffe mir mit dem parallelen Arbeiten noch ein kleines Pölsterchen an. Allen, die hier lesen wünsche ich einen wunderschönen neuen Lebensabschnitt, den wir noch lange genießen können. Viele Grüße von Christine
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