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Zur Experten-Antwort springenHallo Bosse,
Ihre Angaben sind zu dünn um qualifizierte Aussagen treffen zu können. Ich empfehle daher AUF JEDEN FALL einen Besuch in einer nahegelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle. Für die Frage nach Renteneintritt/Rentenbeginn sind ggf. 35 oder auch 45 Jahre von Bedeutung, mit jeweils unterschiedlichen Rentenzugangsterminen. Dies muss individuell in einer Einzelberatung geschaut und erörtert werden,.
Ich möchte allerdings noch auf folgendes hinweisen:
-> das Jahr in der Rentenversicherung hat so oder so immer nur 12 Monate. Wenn Sie mit den Pflegezeiten irgendwelche Rentenlücken in der Vergangenheit stopfen/füllen möchten, dann wird das nicht klappen. Selbst wenn ich in einem Jahr doppelt versichert sein sollte (hier z.B. Job und nebenher die Pflege), dann können für dieses Jahr max. 12 Monate an Rentenzeiten entstehen. In der Wertigkeit habe ich eine Dopplung (Gutschrift durch die Beiträge aus dem Job und Gutschrift aus den Pflegebeiträgen, bei den Monaten habe ich keine Dopplung (12 Monate Job plus zeitgleiche 12 Monate Pflege bleiben in Summe 12 Monate).
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