Hallo Cindy,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie erst nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Neben dem Erreichen der Altersgrenze müssen Sie auch die maßgebende Wartezeit von 45 Jahre erfüllt haben.
Eine freiwillige Beitragsentrichtung für zusätzliche Wartezeitmonmate ist nur möglich, sofern Sie zurzeit nicht mehr beschäftigt sind. Eine Nachzahlung für frühere Zeiten ist ausgeschlossen.
Nach Vollendung des 63. Lebensjahres können Sie nur die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen (wenn ein Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegt) in Anspruch nehmen. Diese Renten können Sie ab dem 63. Lebensjahr, jedoch nur mit Abschlägen, in Anspruch nehmen.
Diese Abschläge können Sie durch Sonderzahlungen ausgleichen. Hierzu finden Sie hier weitere Informationen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenminderung-ausgleichen-so-gehts.html
Sofern Sie die Rentenabschläge mit einer Sonderzahlung ausgleichen, können Sie diese in gewissen Grenzen steuerlich geltend machen. Wenden Sie sich diesbezüglich aber bitte an Ihren Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.
Eine entsprechende Berechnung der Ausgleichssumme können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Ausführungen zu den einzelnen Rentenarten können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung