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Experten-Antwort

Vorzeitiger Renteneintrittsalters mit 63

von Cindy27.03.2023 | 14:47
143 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenforum. Ich bin 1962 geboren und möchte zum 01.07.2025 in die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.Ich habe 1982 Abitur gemacht und somit zum 01.07.2025 die 45 Jahre noch nicht voll. Bitte zeigen Sie mir eine Möglichkeit auf, wie ich durch Einzahlung von privatem Geld die Voraussetzungen schaffen kann, dass ich ohne Abzüge bei der Rente mit 63 in Ruhestand gehen kann. Was müsste ich da einzahlen und wie wirkt sich die private Einzahlung steuerlich aus ?(Stichwort Vorsorgeaufwand) Liebe Grüße Cindy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cindy,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie erst nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Neben dem Erreichen der Altersgrenze müssen Sie auch die maßgebende Wartezeit von 45 Jahre erfüllt haben.

Eine freiwillige Beitragsentrichtung für zusätzliche Wartezeitmonmate ist nur möglich, sofern Sie zurzeit nicht mehr beschäftigt sind. Eine Nachzahlung für frühere Zeiten ist ausgeschlossen.

Nach Vollendung des 63. Lebensjahres können Sie nur die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen (wenn ein Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegt) in Anspruch nehmen. Diese Renten können Sie ab dem 63. Lebensjahr, jedoch nur mit Abschlägen, in Anspruch nehmen.

Diese Abschläge können Sie durch Sonderzahlungen ausgleichen. Hierzu finden Sie hier weitere Informationen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenminderung-ausgleichen-so-gehts.html

Sofern Sie die Rentenabschläge mit einer Sonderzahlung ausgleichen, können Sie diese in gewissen Grenzen steuerlich geltend machen. Wenden Sie sich diesbezüglich aber bitte an Ihren Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.

Eine entsprechende Berechnung der Ausgleichssumme können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Ausführungen zu den einzelnen Rentenarten können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W°lfgangam 27.03.2023 | 20:19
Hallo Cindy, die Altersrente für 'besonders langjährig Versicherte' ist für Ihren Jahrgang erst ab 64 + 8 möglich. Es gibt KEINE Möglichkeit bei Rentenbeginn mit 63 den Abschlägen zu entgehen. *) Sie können pro 100 € Abschlag etwa 25T € einzahlen, insofern mit dem max. Einzahlungsbetrag den max. Abschlag ausgleichen - ggf. sogar von reduzierten Steuern/Erstattungen profitieren <- wer kanns errechnen: Steuerberater! ...WARUM WIRD IN EINEM RENTENFORUM IMMER WIEDER DIE STEUERFRAGE GESTELLT??? *) die Rente mit den zusätzlichen/eingekauften EP behält weiterhin den Abschlag/auch auf die neuen EP ...kleine Spitzfindigkeit ;-) Es sieht dann im Auszahlungsbetrag mit 63 so aus/wegen der zugekauften EP, als hätte die Rente ab 63 keinen Abschlag mehr ... Gruß w.
senf-dazuam 28.03.2023 | 08:14
Wie W°lfgang bereits schrieb, ist für Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht schon mit 63 möglich, sondern erst später. Sollten Sie z.B. im Dezember 62 geboren sein, könnten Sie diese Rentenart ab dem 1.9.2027 nutzen. Wenn Sie direkt nach dem Abi mit den Pflichtbeitragszeiten begonnen haben und keine UNterbrechung derselben vorliegt, könnte das passen. Näheres lesen Sie dazu bitte in Ihrer letzten Rentenauskunft nach.
ThomasRam 28.03.2023 | 10:08
Hallo, das haben im wesentlichen die 'Vorredner' bereits erklärt. Für Rente mit 63 gibt es nur die Möglichkeit mit Antrag V0210 einen Rentenabschlagsausgleich berechnen zu lassen. Die Einzahlungen dafür dürfen sie auf mehrere Jahre verteilen. Einzahlungen sind im Jahr der Einzahlung zusammen mit allen anderen (auch Arbeitgeber Pflicht-)Beiträgen nur bis zur Altersvorsorgehöchstgrenze steuerlich wirksam (doppelter Betrag für Verheiratete. Details sollten sie mit einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/Finanzamt-Sachbearbeiter klären oder 'googeln'. Da nicht bekannt ist, ob sie in 2022 und 2023 ff. pflichtversichert waren (RV Beiträge gezahlt wurden) oder gar nicht, müssen sie selbst entscheiden, ob für sie noch eine freiwillige Versicherung (mit Beiträgen bis zum Maximalbeitrag wählbar) für Monate ohne Pflichtbeiträge in Frage kommt. Den Antrag dazu müßten sie JETZT stellen (bis 31.3.23 maximal beginnend ab 1.1.2022). Hiermit könnten sie u.U. ihre Rente etwas aufbessern.
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