Hallo,
nach dem derzeit vorliegendem Entwurf des "Flexi-Rentengesetzes" besteht für Bestandsrentner (Altersvollrentenbezug 31.12.16) ab 01.01.2017 weiterhin Versichrungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezugs. Es soll jedoch möglich sein, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, um dann ggf. weitere Rentenanwartschaften zu erwerben. Bei vorzeitigen Altersrenten (vor der maßgebenden Altersgrene 65 + x) sollen dann bei Erreichung der Altersgrenze Zuschläge an Entgeltpunkten aus den gezahlten Beiträgen rentensteigernd berücksichtigt werden.