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Experten-Antwort

Während "6 Monate Zwangspause" im BfW wegen Krankheit am Tag der Teilanschlussprüfung 1, besteht Anspruch auf Übergangsgeld?

von Hendrik18.09.2019 | 16:27
396 Ansichten
1 Antworten

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Ich befinde mich zurzeit in einer Umschulung im BfW, welche von der DRV als LTA maßnahme finanziert wird. Während meiner Umschulung bekam ich bis jetzt Übergangsgeld. Leider wurde ich ausgerechnet am Tag meiner praktischen Teilabschlussprüfung 1 krank und kann die Prüfung erst in 6 Monaten wiederholen. Das BfW unterbricht in solchen Fällen die Umschulung für 6 Monate sodas ich erst ein halbes Jahr später in einem Pralellkurs wieder einsteigen und die Prüfung wiederholen kann. Bekomme ich in der Unterbrechungszeit weiter Übergangsgeld? Da ich nicht mehr AU bin habe ich kein Anspruch auf Krankengeld. Müßte ich jetzt im schlimmsten Fall ALG 2 für diese 6 Monate beantragen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2019 | 10:16

Guten Tag, Hendrik,

für den Fall, dass eine Leistung zur Teilhabe aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen wird, steht weiterhin Übergangsgeld für längstens sechs Wochen zu.

Sie geben allerdings an, dass Sie nicht arbeitsunfähig sind. Daher wird weder Übergangsgeld noch Krankengeld während der Unterbrechung der LTA-Maßnahme zu zahlen sein.

Ein Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes nach § 71 SGB IX entsteht nicht, da dieses nur für die Dauer zwischen einer abgeschlossenen Maßnahme und dem (unverschuldet verzögerten) Neubeginn einer weiteren notwendigen LTA-Maßnahme gezahlt wird. Die Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen stellt aber keinen Maßnahmeabschluss dar.

Sofern Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sollten sie sich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Falls auch diese Option nicht mehr besteht, bleibt noch die Beantragung von Arbeitslosengeld II für die Zeit bis zur Wiederaufnahme der LTA-Maßnahme.

Ich halte die Kontaktaufnahme mit dem für die Leistung zuständigen Rentenversicherungsträger für sinnvoll.

Freundliche Grüße - und viel Erfolg für die Fortführung Ihrer LTA-Maßnahme!

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