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Experten-Antwort

Während AU+Probezeit gekündigt.Nun Rehaantrag. KG oder Übergangsgeld?

von verzweifelt08.04.2011 | 19:00
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich wurde heute während meiner Krankschreibung und Probezeit entlassen. Toll. Und das nach erst 3 Monaten. Nun hab ich eine Frage, zum Entgeld nach ABlauf der 2wöchigen KÜndigungsfrist! Mein AG muß noch 1 Woche (von 6) Lohnfortzahlung leisten. Die zweite Woche der Kündigungsfrist erhalte ich Krankengeld von der Kasse. Ich bin jedoch weiterhin krankgeschrieben. Bekomme ich nun nach Ablauf der Küfrist weiter mein Krankengeld in gleicher Höhe (also vom lezten GEhalt),KG in Höhe meines ALG1 (habe noch 8 Monate REstanspruch) oder Übergangsgeld vom Rententräger. Ich werde außerdem am Montag eine Reha über den REntenträger einreichen.Zur beruflichen Reha. Welche Leistung erhalte ich also bis zur Entscheidung des Rententrägers, wenn ich bis dahin weiterhin krankgeschrieben bin? Ich bin ja nicht vermittelbar! Und Lohnfortzahlung hat mein AG ja die vollen 6 Wochen geleistet. PS: Ich habe also fast 3 Monate Vollzeit gearbeitet. DAvor 5 Monate ALG1. Davor 12 Monate Teilzeit. Davor 12 MOnate KG.Davor 20 Jahre Vollzeit. Danke!!! tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Man kann leider keine umfassende Lösung bieten.

Sind Sie arbeitsunfähig krank ist Ansprechpartner Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen sagen, ob, wie lange und in welcher Höhe ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Wird Ihnen vom Rentenversicherungsträger eine Leistung zur Teilhabe (medizinische und / oder berufliche Leistung) gewilligt, prüft dieser ebenfalls, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klemensam 08.04.2011 | 20:45
Wenn Sie nach Ende der 6 wöchigen Lohnfortzahlung weiter krank geschrieben werden, erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Dies beträgt ca. 70% des letzten Bruttoverdienstes. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504… http://rente-rentenberater.de/20080610121/gesetzliche-krankenver… Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten Sie erst wenn Sie z.b. eine med. Reha oder berufliche Reha ( Teilhabe am Arbeitsleben ) wie z.b. eine Umschulung etc. antreten. Bis zum Bescheid über so einen Rehaantrag erhalten Sie bei weiterer Krankschreibung dann Krankengeld von der Krankenkasse. Schreibt ihr Arzt Sie aber nicht mehr krank, müssen Sie sofort zur Agentur für Arbeit und sich dem Arbeitsmarkt sowie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen um ALG I zu bekommen. Sie haben ja noch Restanspruch. Eine AU-Bescheinigung sollten Sie dann aber nicht der AfA vorlegen, weil die AfA ihnen dann unter Umständen und nach Prüfung durch deren ärztlihen Dienst kein ALG I zahlen wird. ALG I gibt es grundsätzlich nur bei Arbeitsfähigkeit ! Weitere und spezeille Fragen vor allem zum Thema Krankengeld sind übrigens hier besser aufgehoben : www. krankenkassenforum.de
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