Man kann leider keine umfassende Lösung bieten.
Sind Sie arbeitsunfähig krank ist Ansprechpartner Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen sagen, ob, wie lange und in welcher Höhe ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wird Ihnen vom Rentenversicherungsträger eine Leistung zur Teilhabe (medizinische und / oder berufliche Leistung) gewilligt, prüft dieser ebenfalls, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht.