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Wahl der Kurklinik - Gründe für Ablehnung

von Sabine08.01.2007 | 11:05
3046 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe noch im Jahr 2006 eine Reha bewilligt bekommen, die ich im Mai 2007 antreten werde. Kann ich mir eine geeignete Klinik selbst auswählen. Ich würde gerne wieder in diesselbe Klinik wie vor einigen Jahren. Die mir jetzt angebotene Klinik gewährleistet nur 3 Stunden Schulunterricht pro Woche! Da ich ein schulpflichtiges Grundschulkind mitnehme, ist das zu wenig Unterricht. Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sabine,

wir empfehlen Ihnen sich telefonisch oder schriftlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Möglicherweise kann auch in der von Ihnen gewünschten Klinik das angestrebte Rehabilitationsziel erreicht werden.

Denn bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung geben wir zu bedenken, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Rentenversicherung im Vordergrund stehen.

Ziel der Rehabilitation der Rentenversicherung ist es, über die Abwendung der Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit oder über die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der geminderten Erwerbsfähigkeit oder die Abwendung des Eintritts von teilweiser oder voller Erwerbsminderung das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbs- bzw. Berufsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen

Der Ärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers hat daher nach Durchsicht der medizinischen Unterlagen - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - sicherlich aus guten Gründen eine Empfehlung für die ausgewählte Klinik ausgesprochen.

Durch das interne Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung sowie den Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen ist gewährleistet, dass die Durchführung der Rehabilitation in der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung auf höchstem Qualitätsniveau erfolgt.

Bei der Auswahl sind grundsätzlich auch die persönlichen Verhältnisse - wie der Wunsch der Mitnahme Ihres schulpflichtigen Kindes - zu berücksichtigen.

Der Rentenversicherungsträger ist jedoch verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl der Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie der Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachten und das oben beschriebene Rehabilitationsziel nicht "aus den Augen zu verlieren".

Bei der Einlegung eines eventuellen Widerspruchs sollten Sie bitte die oben beschriebenen Erläuterungen bedenken.

1 Antworten

!!!am 08.01.2007 | 11:41
Sie haben ein Wahlrecht. Wenn die Klinik geeignet ist kann diese gewählt werden. Am besten rufen Sie die/den Sachbearbeiter/in an und fragen direkt nach!
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