Hallo Sabine,
wir empfehlen Ihnen sich telefonisch oder schriftlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Möglicherweise kann auch in der von Ihnen gewünschten Klinik das angestrebte Rehabilitationsziel erreicht werden.
Denn bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung geben wir zu bedenken, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Rentenversicherung im Vordergrund stehen.
Ziel der Rehabilitation der Rentenversicherung ist es, über die Abwendung der Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit oder über die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der geminderten Erwerbsfähigkeit oder die Abwendung des Eintritts von teilweiser oder voller Erwerbsminderung das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbs- bzw. Berufsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen
Der Ärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers hat daher nach Durchsicht der medizinischen Unterlagen - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - sicherlich aus guten Gründen eine Empfehlung für die ausgewählte Klinik ausgesprochen.
Durch das interne Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung sowie den Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen ist gewährleistet, dass die Durchführung der Rehabilitation in der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung auf höchstem Qualitätsniveau erfolgt.
Bei der Auswahl sind grundsätzlich auch die persönlichen Verhältnisse - wie der Wunsch der Mitnahme Ihres schulpflichtigen Kindes - zu berücksichtigen.
Der Rentenversicherungsträger ist jedoch verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl der Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie der Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachten und das oben beschriebene Rehabilitationsziel nicht "aus den Augen zu verlieren".
Bei der Einlegung eines eventuellen Widerspruchs sollten Sie bitte die oben beschriebenen Erläuterungen bedenken.