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Wahl der Rentenart

von Sonnenschein18.07.2019 | 13:11
127 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an die Experten und ins Forun, Frage: Ist es möglich den Antrag auf Regelaltersrente sowohl für die Vollrente als auch für eine Teilrente z.B. 80/20 als Bescheid zu stellen und sich somit erst dann definitiv zu entscheiden? Einen schönen Sommer

5 Antworten

Sonnenschirmam 18.07.2019 | 13:24
Möglich ist vieles, aber sinnvoll? Sie sollten doch bei Antragstellung wissen, aus welchen Gründen Sie nur eine Teilrente beantragen wollen. Sie können den Antrag natürlich innerhalb der Widerspruchsfrist zurücknehmen und dann einen neuen Rentenantrag auf Vollrente stellen, aber was soll das außer unnötiger Bürokratie für einen Sinn machen? Falls Sie noch einen Betriebsrentenanpruch haben, sollten Sie sich dort erkundigen, ob diese bei einer Teilrente überhaupt zahlen.
-am 18.07.2019 | 13:36
Hallo Sonnenschein, Sie können Ihre Regelaltersrente als Teilrente oder als Vollrente beantragen. Sie müssen sich jedoch entscheiden, ab wann Sie die Vollrente und ab wann Sie einen Teilrente haben möchten. Sonst kann man Ihnen keinen Bescheid erteilen. Wovon wollen Sie denn Ihre Entscheidung abhängig machen? Wollen Sie noch hinzuverdienen? Neben einer Regelaltersrente können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, auch wenn diese als Vollrente gezahlt wird. Verzichten Sie während der Beschäftigung als Vollrentner auf die Versicherungsfreiheit, würden die so gezahlten Rentenbeiträge Ihre Rente weiter steigern.
Sonnenscheinam 18.07.2019 | 13:52
Hallo Experte, danke für die schnelle Antwort. Hintergrund ist folgender: Zur Zeit erhalte ich Rentenpunkte für die Pflege meines Mannes. Bei eigener Vollrente entfällt die nach meiner Kenntnis. Der Tip von Bekannten war 99% Teilrente und die "Pflegerentenpunkte" bleiben erhalten. Also würde ich die Vollrente erst nach Pflegewegfall beantragen-das kann morgen sein oder erst in 20 Jahren.Dazu wollte ich gern die konkreten Daten kennen. Einen schönen Tag Sonnenschein
Schadeam 18.07.2019 | 14:51
Hätten Sie das doch gleich geschrieben...….. Tipp: Sie beantragen die 99% Teilrente und sollte die Pflege vor dem geplanten Rentenbeginn enden, müssen Sie die DRV eben entsprechend informieren. z.B: habe 99% Teilrente ab 01.11.19 beantragt; leider endete die Pflege am 23.10.19, daher will ich ab 01.11.19 die volle Rente. MfG
-am 18.07.2019 | 15:18
Zitat von Sonnenschein anzeigen
Hallo Sonnenschein, wenn Sie zum Rentenbeginn Ihren Mann pflegen, erhalten Sie die Pflichtbeiträge wegen Pflege nur dann weiter, wenn Sie die Regelaltersrente als Teilrente von maximal 99% beantragen. Sobald die Pflege nicht mehr von Ihnen durchgeführt wird, können Sie jederzeit die Vollrente beantragen. Das geht auch formlos, aber immer nur für die Zukunft. Ab dem Folgemonat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, würde dann die Vollrente gezahlt werden.
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