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Experten-Antwort

Wahl Rente mit 63 (mit Abschlag)oder Rente mit 63 und 4 Monaten (ohne Abschlag)

von Martin Grosz04.05.2017 | 18:04
1821 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Ich stehe vor der Wahl nach ATZ zum 1.08 .17 mit 9,6 % Abschlag die Rente zu beantragen oder am 1.12.17 ohne Abschlag die Rente nach 45 Beitragsjahren zu beantragen.Nach Überschlag kosten mich die 4 Monate incl. Krankenversicherung und dem angenommene Ausstand der Rente ca.9.000 € . Und nun die Frage gibt es eine Formel die eine wirtschaftliche Betrachtung der Situation erlaubt ? Nach meine Recherschen beträgt der Unterschied der beiden Varianten 168 € im Monat ,nach ca 5 Jahren hat sich die Summe amotisiert und es beginnt ein finanzieller Vorteil . konte in keine Foren dazu Infos erhalten . m .f . G Grosz Martin

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Martin,

vorab, es ist nicht möglich die Verantwortung in der Frage, für welchen Starttermin Sie sich entscheiden, weiterzugeben. Sie alleine entscheiden darüber, auch wenn es momentan noch Bauchweh bereitet!

Bei der Berechnung des Zeitraumes wäre es notwendig auch die Vorschläge von W*lfgang und Fitten miteinfließen zu lassen. Also die Prüfung der Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen (mit oder ohne Sperrzeit – wird geprüft von Agentur für Arbeit), auch unter dem Gesichtspunkt kranken- und pflegeversichert zu sein. Ferner bei nicht bestehendem Anspruch oder Nicht-Inanspruchnahme dieser Leistung evtl. über den Ehepartner kranken- und pflegeversichert zu sein.

Die in der Praxis dann gewählten bzw. durchführbaren Vorschläge werden deutlich Einfluss auf die Amortisationszeit nehmen und Ihnen die Entscheidung hoffentlich erleichtern. Um auch Klugpuper zu zitieren, wäre auch – wenn alles gut läuft – jetzt schon, rein statistisch gesehen, ein späterer Rentenbeginn durchaus positiv zu sehen. Dazu wünschen wir Ihnen selbstverständlich, wie allen anderen Teilnehmern im Chat, ein langes Leben!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund eines Hinweises eines Einzelnen berichtigen wir die letzte Nachricht. Es muss im letzten Satz heißen: Forum - nicht Chat!

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14 Antworten

KSCam 04.05.2017 | 18:24
Das sehen Sie richtig dass sich das ab etwa 4,5 - 5 Jahren Rentenbezug rechnet. Nun müssen Sie entscheiden wie lange Sie leben wollen. Wenn Sie sich Ende 2022 noch bester Gesundheit erfreuen haben Sie die 4 Monate Rentenverzicht locker wieder drin - wenn Sie bereits im Jahr 2019 versterben wäre es für Sie besser gewesen Sie wären bereits im August 2017 in Rente gegangen. Haben Sie zusätzlich eine "junge Witwe in spe" würde das wieder für Rentenbeginn im Dezember sprechen, weil sich durch die höhere eigene Rente auch eine höhere Witwenrente ergibt.
Adam S.am 04.05.2017 | 18:53
Hallo Martin, ähnlich war es bei mir auch. Meine Meinung, nur keinen hohen Abschlag, weniger Witwenrente, weniger bei jeder Rentenerhöhung, usw. Melden sie sich arbeitslos, auch bei 3 Monaten Sperre bekommen sie noch 1 Monat ALG 1. Ich bin froh das ich keinen Abschlag habe, bei mir 150 Euro im Monat. Wir wollen ja noch 20 Jahre leben, so Gott will. Gruß Adam
W*lfgangam 04.05.2017 | 18:49
Hallo Martin Grosz, Ihren "Fall" gerade diese Woche durchgerechnet/beraten (zum x-ten Mal ;-)) Mit den etwa 5 Jahren liegen Sie richtig, wenn man alle Ihre negativen Aspekte einrechnet. Und die Formel ist ganz einfach: (Verlust + Extrakosten) ./. durch Mehrbetrag = 'Laufzeit' in Monaten, bis Sie wieder die schwarze Null sehen, dann geht der Daumen finanziell nach oben :-) Erkunden Sie sich beim 'Arbeitsamt', ob und unter welchen Bedingungen noch Anspruch auf ALG haben. Üblicherweise erhalten Sie eine Sperrfrist von 12 Wochen - so bleibt immerhin schon mal ein guter Monat mit Extra-Einkommen und KV-Pflicht. Ggf. entfällt auch die Sperrfrist (Seite 10, Ausdrucken/mitnehmen): https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Gruß w.
Klugpuperam 04.05.2017 | 19:30
Also die Statistik erwartet, dass Sie ab Rentenbeginn noch knapp 21 Jahre leben, daher könnte sich der spätere Rentenbeginn lohnen.
KSCam 05.05.2017 | 00:06
Ja das ist Ihr Dilemma. Aber die Entscheidung nimmt Ihnen keiner ab. Das Risiko tragen Sie ebenso wie die Chancen.
Fittenam 05.05.2017 | 09:28
Sind Sie verheiratet und ist Ihre Ehefrau selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann könnten Sie die 4 Monate als Familienangehöriger mitversichert werden, dadurch sparen Sie auch den eigenen Beitrag zur KV.
Grosz Martinam 05.05.2017 | 10:20
Hallo Teilnehmer des Forums , danke für die regen Antworten ,mir war von im Vorfeld klar die Entscheidung muss ich alleine treffen . Jedoch ist die eine oder andere Anregung für mich hilfreich gewesen und hilft mir die Entscheidung zu fällen Martin Grosz
Leichtgläubigeram 05.05.2017 | 18:05
Zitat von Adam S. anzeigenausblenden
Würden Sie mir bitte die Adresse von dem von Ihnen genannten Herrn Gott geben?.Ich möchte auch gerne wissen wie lange ich noch hier im Forum noch seltsame Berechnungen lesen kann. Vorallem die von Herrn Tausendsassa Wolfgang.
Fastrentneram 05.05.2017 | 19:04
Hallo Leichtgläubiger! Bisher haben Sie die alleinige Führung, was dumme, unnütze Beiträge zu diesem Thema betreffen. Glückwunsch!
Klugpuperam 05.05.2017 | 19:32
Es ist ja bekannt, dass von allen Daten und Fakten, die so kursieren 84, 6% gar nicht stimmen.
Klugpuperam 05.05.2017 | 19:34
Aber das hier kommt aus dem Internet, das muss also stimmen: www.population.io
W*lfgangam 06.05.2017 | 18:52
...vertrauen Sie da einfach auf die Sie behandelnden Ärzte/deren Prognosen - eine Formel für Ihren optimierten Endzeitleseexodus kann ich Ihnen leider nicht anbieten ;-) Gruß w.
Susiam 06.05.2017 | 21:37
Für so eine Frage braucht man keinen Experten, jeder normale Mensch würde in ihrer Situation nicht mit so einem hohen Abschlag in Rente gehen. Sie würden sich ewig ärgern, das bringt unter dem Strich einen tollen Urlaub jedes Jahr.
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