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Experten-Antwort

Wahlleistungen in AHB

von Annette Doll26.05.2017 | 11:47
765 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bald werde ich nach einer Knie-OP eine AHB antreten. Den Bescheid der Klinik habe ich erhalten. Was mich wundert ist, dass in diesem Schreiben steht, dass ich keine Wahlleistungen dazubuchen darf, wenn der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist. Warum ist das so? Diese Leistung würde man doch selbst bezahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.05.2017 | 08:16

Guten Morgen Frau Doll,

die Rentenversicherung hat sich mit dem Thema Wahlleistungen beschäftigt und ist zu der Auffassung gelangt, dass eine einheitlich gute Versorgungssituation aller Rehabilitanden in den Reha-Einrichtungen gewährleistet ist und es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, entsprechende Wahlleistungen anzubieten.

Freundliche Grüße

2 Antworten

Herz1952am 26.05.2017 | 14:29
Hallo Anette Doll, ich vermute mal, dass dies so ist, dass Sie Ihre ganzen Anwendungen, die Sie bekommen, sich ausschließlich auf den Reha-Zweck beziehen müssen. Außerdem haben Sie ja "Vollpension", da bräuchte ja die Rentenversicherung auch keinen Anteil für den privaten Anteil zu tragen. Es ist eben nicht die Krankenkasse. Bei der können Sie zur "normalen" Behandlung zum Arzt gehen und sich zusätzlich noch z.B. "IGEL"-Leistungen geben lassen zu Ihren Kosten. Die Fahrtkosten zum Arzt werden Ihnen ja auch nicht erstattet, im Gegensatz zur Reha durch die RV. Sie können auch bei der Reha-Klinik anrufen, vielleicht bekommen Sie da eine Auskunft. Es könnte aber sein, dass die Angestellten sich noch keine Gedanken darüber gemacht haben und Ihnen keine Auskunft geben können. Sie werden aber bestimmt noch eine genaue Auskunft in diesem Forum erhalten.
Frau Binrotham 11.06.2018 | 21:37
...die Rentenversicherung hat sich mit dem Thema Wahlleistungen beschäftigt und ist zu der Auffassung gelangt, dass eine einheitlich gute Versorgungssituation aller Rehabilitanden in den Reha-Einrichtungen gewährleistet ist und es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, entsprechende Wahlleistungen anzubieten.... Soll sie ja auch nicht, aber meine Klinik bietet hotelähnliche Wahlleistungen an, die ich gerne möchte! Die Rentenversicherung verbietet es angeblich der Klinik diese mir als private, selbst zu zahlende Zusatzleistung anzubieten. Ich fühle mich bevormundet und bin fassungslos. Was geht das die RV an! Ist das wirklich so?
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