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Experten-Antwort

wahrscheinlichkeit Reha nach 5 J EMR

von Guido31.05.2011 | 16:21
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Hallo, bin bin seit 2007 EM Rentner (Volle EM). Eine Reha wurde bei Erstbeantragung mit der Begründung, das diese keine Aussicht auf Erfolg habe, abgelehnt. Der Gutachter der DRV Diagnostizierte bei der Erstbegutachtung eine Dystimia (chronische Depression). 2010 wurde die Rente ohne erneute Begutachtung bis 2012 verlängert. Mein Gesundheitszustand hat sich in all den Jahren nicht verändert. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das mich die DRV bei einem Verlängerungsantrag zu einer Rehamassnahme zwingt? Mir geht es nur um Erfahrungswerte von Betroffenen oder Experten. danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Regelung des § 10 SGB VI verlangt, dass dass durch die Leistung zur Teilhabe voraussichtlich die Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann. Das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss. Allerdings muss auch hier eine Erfolgsaussicht dahingehend prognostiziert werden können dass z.B. durch die Maßnahme die Erwerbsminderung beseitigt werden kann.

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7 Antworten

Elisabetham 31.05.2011 | 17:14
Das hängt ganz wesentlich von den Gutachten ab und von dem Verlauf deiner bisherigen Therapie, ob man dich in eine Reha schickt. Die DRV-Ärzte müssen für dich eine positive Reha-Prognose stellen und sie auch begründen.
Guidoam 31.05.2011 | 19:19
Bisher nur ambulante Therapie, da alleinerziehend. Wenn man mich in eine Massnahme zwingt (Krankenhaus oder Reha), müsste ja mein 12 J Sohn mit. Aber ich hoffe das dies nicht erfolgt.
Elisabetham 31.05.2011 | 18:34
Wenn du schon 5 Jahre krank bist, ohne dass sich dein Zustand gebessert hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass man dich in eine Reha schickt. Für eine Reha muss man ausreichend stabil sein. Vor so einer Reha müsste eine normale stationäre Therapie kommen, um dies zu gewährleisten. Das ist aber wohl bei dir nicht erfolgt.
Guidoam 31.05.2011 | 18:08
danke für die Antwort. Seit dem ersten Gutachten, indem eine chronische Depression festgestellt wurde hat sich mein Gesundheitszustand nicht geändert, das sieht mein Arzt auch so, deshalb wurde 2010 ohne Gutachten (nur Arztanfrage) 2Jahre verlängert. So schön wie es wäre, aber von einer kurzfristigen Besserung ist nicht auszugehen. Indem DRV Gutachten, was ich erst über meinen Anwalt bekommen habe stand"...eine direkte Übersendung an den Versicherten hat unsere berat. Ärztin aufgrund der schlechten Prognose nicht empfohlen".
Elisabetham 31.05.2011 | 19:24
Die DRV darf dich in kein Kh zwingen. Leistungsträger für Khs ist die KK und nicht die DRV.
Guidoam 31.05.2011 | 19:51
Danke für Deine hilfreichen Antworten!
Batrixam 31.05.2011 | 21:49
Da würde ich mich mit solch einer Aussage vor allem als Nicht-Mediziner aber stark zurückhalten.
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