Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Waisenrente

von Michi20.07.2008 | 15:26
1201 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo und danke für die Mühe mir zu helfen. Jemand bekommt 150 € Waisenrente, er würde gern nebenbei was dazu verdienen. Sprich 400 € Basis. Dürfte er dann nur bis 400 € verdienen (sprich + 250 €) oder ist die Waisenrente unabhängig vom verdienst? Spielt Kindergeld auch noch eine rolle oder ist des neben sächlich da er es ja nicht bekommt sondern seinen Mum. Mein Freund ist noch Schüler, und wohnt bei seiner Mutter. Danke für die Antwort ihr würdet ihm sehr helfen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Hase und Rosanna schon zutreffend aufgeführt haben, wird erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Einkommensanrechnung auf die Waisenrente durchgeführt.

Eine Kürzung der Waisenrente erfolgt allerdings erst, wenn das zu berücksichtigende Einkommen der Waise den Freibetrag von 467,46 Euro (West) bzw. 410,78 Euro (Ost) übersteigt.

Das Kindergeld bleibt bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens außer Betracht.

4 Antworten

Haseam 21.07.2008 | 06:59
Auf Waisenrenten wird Einkommen gemäß § 97 SGB VI angerechnet. Der Freibetrag ist dabei das 17,6 fache des aktuellen Rentenbetrages. Eine Anrechnung erfolgt jedoch erst ab vollendetem 18. Lebensjahr.
Haseam 21.07.2008 | 07:04
Sorry, mir ist ein Fehler unterlaufen. Meine natürlich nicht den aktuellen Rentenbetrag sondern Rentenwert.
Rosannaam 21.07.2008 | 09:50
Freibetrag für die Waisenrente ab 07/2008 = 467,46 € (West), 410,78 € (Ost) Übersteigt das Einkommen diesen Freibetrag nicht, erfolgt keine Anrechnung; bis zum 18. Lebensjahr ist keine Anrechnung nach § 97 SGB VI vorzunehmen.
Jonasam 21.07.2008 | 11:27
Hallo! Eine Einkommensanrechnung findet erst ab dem 18. Lebensjahr statt. Bezüglich des Freibtrages bei der Einkommensanrechnung kann ich mich nur Rosanna anschließen. Was noch nicht beantwortet wurde, ist die Frage zum Kindergeld. Das Kindergeld wird nicht auf die Waisenrente angerechnet. Die Waisenrente wird aber auf das Kindergeld angerechnet! MfG Jonas
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026