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Experten-Antwort

Waisenrente 4 MonatSfrist

von Phil26.10.2023 | 03:36
285 Ansichten
4 Antworten

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Ich war in den Monaten von März bis juli 2023 arbeitssuchen bei der Ba gemeldet Und habedann Ende einen Ausbildungsvertrag zum 01.08 erhalten Habe ich waisenrenten anspruch für die Monate märz bis juli ???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Phil,

 

wie bereits von den anderen Usern beschrieben, besteht ein Waisenrentenanspruch auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sofern eine Dauer von vier Kalendermonaten nicht überschritten wird. Zur Klärung, ob für Sie in dieser Zeit ein Anspruch auf Waisenrente bestand, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger mit der Bitte um Prüfung. Sofern Sie die Gewährung der Halbwaisenrente aufgrund der weiteren Ausbildung noch nicht beantragt haben, sollten Sie dies ebenfalls tun.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Abschlägeam 26.10.2023 | 03:59
hmm... mein Abakus errechnet für den Zeitraum März / April / Mai / Juni / Juli ziemlich genau FÜNF Monate. Das sind so betrachtet also mehr als vier Monate. Da es aber u.U. ganz exakt auf Daten ankommt, sollten Sie die entsprechenden Nachweise (Ende Schule - Arbeitsuchend - Beginn Ausbildung) direkt an die für die Waisenrente zuständige DRV schicken, um Ihre Ansprüche dort prüfen zu lassen. Das ist sicherlich zielführender, als in einem Forum nur ein wenn vielleicht und oder dann doch nicht zu hören :-) Den Antrag können Sie auch online stellen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hilfeinhalt.seam
Billyam 26.10.2023 | 06:02
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Das sehe ich nicht so. Anhand der angegebenen Daten ist die Sache doch eindeutig. Wenn die Ausbildung am 01.08. beginnt, geht der Übergangszeitraum exakt vom 01.04. bis 31.07. Die Lücke begann aber schon vorher, also ist der Übergangszeitraum definitiv zu lang, um währenddessen einen Anspruch auf Waisenrente zu haben. Den Antrag kann @Phil natürlich trotzdem stellen, dann hat er das Ergebnis schwarz auf weiß. Nur sollte er sich keine großen Hoffnungen machen.
Abschlägeam 26.10.2023 | 06:37
Zitat von Billy anzeigenausblenden
Aber wir wissen z.B. nicht, wann Phil das 18. Lebensjahr erreicht hat. Und da bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Waisenrente auch ohne Schule oder Ausbildung zusteht, kann erst ab dann eine Viermonats Frist berechnet werden. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und wenn er den Antrag stellt, wird damit auch gleich der Antrag ab 01.08.2023 (also mit Ausbildungsbeginn) gleich mit erledigt :-)
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