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Experten-Antwort

Waisenrente aus vorhergehener EM-Rente Vater - keine Erhöhung wegen zeitweiliger Unterbrechung

von Claudia19.09.2024 | 07:45
192 Ansichten
5 Antworten

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Mein Sohn bekommt seit 07/20 Waisenrente. Sein Vater war seit 2007 EM-Rentner. Die Waisenrente war von 01/22 - 09/22 unterbrochen, da mein Sohn nach seiner Ausbildung gearbeitet hat, bis er in 10/22 seine Schulausbildung weiterführen konnte. Seitdem bekommte er auch die Waisenrente fortgezahlt. Allerdings wurde ihm jetzt die Erhöhung der Waisenrente (basierend auf EM Rente) von 7% verweigert, da die Rente unterbrochen war und der jetzige Antrag als neue Rente bewertet wurde - es liegt kein unmittelbarer Anspruch zur EM Rente meines Mannes mehr vor (Laut Widerspruchsbescheid). Da der Anspruch meines Sohnes unmittelbar auf der EM-Rente meines verstorbenen Mannes beruht und die Rente lediglich - geruht hat, sehe ich das anders. Stimmt meine Einschätzung und soll ich das noch einmal vor dem Sozialgericht klären lassen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2024 | 09:35

Hallo Claudia,

 

ich möchte mich dem Beitrag und der Bewertung von `anonym` (sowie den Ausführungen des Widerspruchsbescheides) anschließen.

Die Waisenrente ruhte (rechtlich gesehen) nicht! Es bestand einfach temporär keine Anspruch auf die Waisenrente, weil die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt waren. 

4 Antworten

Anonymam 19.09.2024 | 08:04
Ob sie vor das Sozialgericht gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen und auch hier keine Empfehlung abgeben, weil keiner hellsehen kann, was ein Gericht entscheiden wird. Sie haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides dagegen zu klagen. Rechtlich kann ich nur sagen, dass die Rente im rechtlichen Sinne nicht geruht hat. Von Ruhen spricht man nur dann, wenn der Anspruch fortlaufend weiterbestanden hätte, aber es zum Beispiel nicht zu einem Auszahlungsbetrag kommen würde. Dies war hier nicht so.
SGam 19.09.2024 | 08:38
Bei dieser neuen Rechtsmaterie in einem anonymen Rentenforum eine Einschätzung zu erhalten, die gegen die Rechtsauffassung der Rentenversicherung spricht, ist mehr als naiv. Sie können ja mit Ihrer „Einschätzung“ gerne Klage einreichen und wissen dann in ca. einem Jahr mehr darüber, ob das Sozialgericht Ihrer „Einschätzung“ folgt oder eben nicht.
Lilaam 19.09.2024 | 09:42
Es muss aber evtl. eine Veränderung der Auszahlungssumme von Ende 2021 zu Sept. 2022 gegeben haben? Schauen Sie mal in die beiden Rentenbescheide. Auf Seite 1 stehen die persönlichen EP, die der Rente zugrunde lagen bzw. Jetzt liegen. Vielleicht ist da schon die Erhöhung "eingebaut"? Sie können sich aber auch nochmal bei einer Rentenberatungsstelle das erklären lassen, was die DRV schreibt.
Claudiaam 19.09.2024 | 13:15
Für die zahlreichen Rückmeldungen möchte ich mich bedanken. Die Rente meines Sohnes wird nun basierend auf dern"alten", nicht angepassten Rentenpukten aus der Erwerbsminderungsrente meines Mannes berechnet, wohingegen meine Witwenrente (basierend auf der gleichen Erwerbsminderungsrente) angepasst wird.
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