Hallo Rendy,
die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen ist bereits zum 1. Juli 2015 entfallen.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Waisenrente während einer Ausbildung allerdings nur dann weitergezahlt, wenn diese einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.
Für eine abschließende Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.