Meine zuvor geg. Antwort sollte lediglich die bereits geg. Antwort bestätigen. Dies ist im Forum nicht unüblich.
@Ulme:
Ein Waisenrentenanspruch richtet sich immer aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils. Lebt der andere Elternteil noch, handelt es sich uim eine sogen. Halbwaisenrente. Es ist für diesen Rentenanspruch unbeachtlich, ob dann der überlebende Ehegatte wieder heiratet oder nicht.
@Bigfoot:
Es gibt im Forum viele user wie Bekiss, Knut, KSC, Johann und v.a. Bernhard deren Fachkompetenz unbestritten gut ist - was regelmäßig auch für deren Antworten gilt.
Bei user "Günther Jauche" ist dies aber eben nicht der Fall.Deshalb der vorherige Hinweis.
MfG