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Waisenrente bei Wiederheirat

von Ulme08.02.2007 | 08:13
6347 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenforum, wenn der hinterbliebene Elternteil wieder heiratet und bis dato Halbwaisenrente an die Kinder gewährt wurde, fallen diese Waisenrenten dann weg? Vielen Dank und Grüße

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

User ??? ist zuzustimmen, zumal der (Halb)Waisenrentenanspruch aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils resultiert, der indes nicht mehr heiraten kann.

Es ist für den (Halb)Waisenrentenanspruch deshalb unbeachtlich, ob der überlebende Elternteil wieder heiratet oder nicht.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Verstehe ich nicht ganz, da ich indes mit "ja" den vorherigen Ausführungen (von ???) zugestimmt habe. Nichtes anderes ist im Übrigen dem Folgesatz der bereits geg. Antwort zu entnehmen,d.h. der überlebende Elternteil kann so oft heiraten etc. wie er/sie will. Den Waisenrentenansruch beeinflusst dies nicht.

Wie Sie den Antworten der letzten Tage zu vielfältigen Rechtsgebieten entnehmen können, kenne ich doch auch die Anspruchsvoraussetungen des § 48 Sozialgesetzbuch VI. Solche Threads kann man sich deshalb sparen - wie auch die immer noch vielen fiktiven Anfragen von interner Seite (was an den IP Nummern eindeutig festgestellt werden kann).

In diesem Sinne.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Meine zuvor geg. Antwort sollte lediglich die bereits geg. Antwort bestätigen. Dies ist im Forum nicht unüblich.

@Ulme:

Ein Waisenrentenanspruch richtet sich immer aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils. Lebt der andere Elternteil noch, handelt es sich uim eine sogen. Halbwaisenrente. Es ist für diesen Rentenanspruch unbeachtlich, ob dann der überlebende Ehegatte wieder heiratet oder nicht.

@Bigfoot:

Es gibt im Forum viele user wie Bekiss, Knut, KSC, Johann und v.a. Bernhard deren Fachkompetenz unbestritten gut ist - was regelmäßig auch für deren Antworten gilt.

Bei user "Günther Jauche" ist dies aber eben nicht der Fall.Deshalb der vorherige Hinweis.

MfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Das mag sein. ...

Im Übrigen an dieser Stelle der Hinweis, dass beleidigende und polemisierende Beiträge gelöscht werden.

Ich bitte vor allem im Interesse derjenigen, die im Forum Antworten zu den Themen Reha, Rente und Altersvorsorge erhalten wollen, dafür um Verständnis.

MfG

7 Antworten

???am 08.02.2007 | 08:22
Nein, die Kinder haben weiterhin einen Waisenrentenanspruch.
Justam 08.02.2007 | 09:28
@Experte: Die Waisenrente fällt doch nicht weg! Was hat die Wiederheirat der Witwe/des Witwers mit dem Waisenrentenanspruch zu tun. Meines Wissens nach nichts. Die Waisenrente wird weiterhin gezahlt!
?-?am 08.02.2007 | 11:07
Ich bin kein "interner" (was an der IP Nummer eindeutig festgestellt werden kann). Mir scheint, wenn ich die heutigen Beiträge der Experten/innen, dass Sie mit dem falschen Fuß aufgestanden sind. Wenn Sie die Beiträge dieses Threads alle noch einmal genau lesen, werden Sie vielleicht zur gleichen Ansicht kommen wie der User just. Mir jedenfalls ging es genau so. Aber nun ist Ende, schleßlich habe ich diesen Thread nur unnnötig verlängert.
?-?am 08.02.2007 | 12:11
Dann ist sozusagen der nickname (... Jauche) korrekt gewählt :-)
interneram 08.02.2007 | 11:53
Dann sollte man aber auch darauf achten, daß man auf den gemeinten Beitrag antwortet und nicht auf den Beitrag davor. -ein Interner-
skatam 08.02.2007 | 12:39
und SCHIKO....??? aber BITTE....!!!! mfg skat
GÜLLEam 08.02.2007 | 18:38
und SCHIKO????? GÜLLE
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