Hallo Christina Damm,
ein Anspruch auf Waisenrente aus der Deutschen Rentenversicherung besteht ängstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Die Gewährung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus ist damit grundsätzlich nicht möglich.