Hallo Marvin Plimek,
eine Weiterzahlung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus ist nur möglich, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung durch gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder des freiwilligen Wehrdienstes als Probezeit unterbrochen oder verzögert wird.
Der Anspruch auf Waisenrente erhöht sich dann um die Zeit dieses geleisteten Dienstes, höchstens jedoch um einen der Dauer des gesetzlichen Wehrdienstes oder Zivildienstes oder des freiwilligen Wehrdienstes als Probezeit entsprechenden Zeitraum.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung