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Experten-Antwort

Waisenrente/Ausbildung in der Schweiz

von Dörte28.07.2017 | 13:35
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2 Antworten

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Hallo, meine Tochter (23 J.) bekommt eine Halbwaisenrente von der DRV. Sie ist in die Schweiz gezogen, um dort die Ausbildung zu absolvieren. Die Barmer hat angerufen und mitgeteilt, dass sie jetzt bei der DRV abgemeldet wird. In der Schweiz muss meine Tochter Pflichtbeiträge zur Krankenkasse. zahlen. Auf telefonische Nachfrage, ob sich die DRV an den Kosten beteiligt, wurde ihr gesagt, dass ein Antrag auf Zuschuss zugesandt wird und sie soll nachweisen, ob sie sich aus Deutschland abgemeldet hat. Hat sie Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung und wie hoch ist der Zuschuss ??Vielen Dank für ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dörte,

Besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die Zahlung des Zuschusses zu den Aufwendungen für die freiwillige oder private Krankenversicherung ausgeschlossen. Seit dem 01.05.2007 schließt neben der Pflichtmitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich auch eine ausländische gesetzliche Pflichtkrankenversicherung die Zahlung des Zuschusses aus.

Rentner, die im Ausland leben, erhalten also in der Regel keinen Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Ausnahmen können sich aufgrund internationalen Sozialversicherungsrechts ergeben. Ein Zuschuss kommt dann aber grundsätzlich nur bei einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung, die der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines Mitgliedstaates unterliegt in Betracht.

Die Höhe des Beitragszuschusses bestimmt sich in Abhängigkeit vom maßgebenden Rentenzahlbetrag und der hälftigen Höhe des allgemeinen Krankenversicherungssatzes (aktuell: 14,6%), also beträgt der Zuschuss derzeit 7,3% vom maßgebenden Rentenzahlbetrag. Wird der Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung gezahlt, ist er zudem auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung zu begrenzen.

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1 Antworten

Ziviam 28.07.2017 | 13:53
Deutsche Rentenversicherung
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