Solange ein Bescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist kann eine Änderung der Rentenart begehrt werden. Insofern sollten Sie Widerspruch einlegen, sofern Sie einen Rentenbescheid vor Juni 2008 erhalten und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht über den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung entschieden wurde.
Gegebenenfalls können Sie Ihren Altersrentenantrag vorab noch erweitern und parallel eine Altersrente wegen Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit beantragen. In diesem Fall würde durch den Rentenversicherungsträger gepüft, ob bereits eine Beruf- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt, so dass Sie dann ebenfalls mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Minderung in die Altersrente gehen können.