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Experten-Antwort

Wann abschlagsfrei in Rente?

von Dodo17.01.2023 | 21:09
260 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Mann hat im Juni 45 Jahre Arbeitszeiten voll. Er ist im August 63 geboren. Er hat gestern bei der Rentenversicherung angerufen und die Dame sagte ihm, dass er mit 64 Jahren und 20 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann. Laut Internet sind es 64 Jahre und 10 Monate! Könnt ihr mir das beantworten? Und ab wann kann er in Rente gehen mit Abschläge? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dodo,

ich gehe davon aus, dass es sich bei der Angabe von „64 Jahren und 20 Monaten“ um ein Missverständnis handelt - aus welchen Gründen auch immer. Nach § 236b SGB VI wird die Altersgrenze für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ beim Geburtsjahrgang 1963 jedenfalls um 22 Monate angehoben. Das bedeutet, dass diese Rente frühestens ab Erreichen des Lebensalters von 64 Jahren und 10 Monaten in Anspruch genommen werden kann. Den Inhalt der gesetzlichen Regelung finden Sie z. B. hier:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/01_Sozialgesetzbuch/06_SGB_VI/pp_0226_250/0236b/0236b_2014_07_01.html

Für die Ermittlung eines alternativen frühestmöglichen Rentenbeginns anderer Altersrenten könne Sie gern auch den Rentenbeginnrechner unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

nutzen.

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17 Antworten

Melliam 17.01.2023 | 21:52
64 Jahre und 20 Monate … so redet doch keiner 01.06.2028 ist Ihr Rentenbeginn
Melliam 17.01.2023 | 21:54
Zeitigstens mit 13,8 % Abschlag zum 01.08.2026
Schadeam 17.01.2023 | 22:30
Und wieso schauen Sie nicht in die letzte Rentenauskunft? Sorry, 64 plus 20 so dämlich drückt sich niemand aus….aber Sie haben natürlich recht
Dodoam 17.01.2023 | 22:47
Danke für ihre freundliche Antwort! Wollen sie mir unterstellen, dass ich hier aus Jux und Dollerei das schreibe! Das wurde genauso gesagt! Sehr nettes Forum mit sehr sympathischen Leuten!
Dodoam 17.01.2023 | 21:59
Danke.... ja das hat die Dame von der Rentenversicherung aber genauso gesagt. Hat mich auch gewundert!
Abschlägeam 18.01.2023 | 02:06
für im August 1963 geboren ergeben sich die nachfolgenden möglichen Rentenbeginndaten: Altersrente für langjährig Versicherte (mind. 35 Beitragsjahre) 01.09.2026 mit 13.8 % Abschlag ohne Abschlag erst zum 01.07.2030 Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mind. 35 Beitragsjahre UND GdB >=50) 01.07.2025 mit 10.8 % Abschlag ohne Abschlag erst zum 01.07.2028 Regelaltersrente (ebenfalls ohne Abschlag) beginnt zum 01.07.2030 (hier reichen >= 60 Beitragsmonate) Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre/540 Beitragsmonate müssen erfüllt sein) kann nicht vor dem 01.07.2028 beansprucht werden und ist dann aber abschlagsfrei Um eine dieser Renten beanspruchen zu können, müssen immer ALLE Voraussetzungen erfüllt sein. Für z.B. eine Rente für besonders langjährig Versicherte reichen also nicht allein die 45 Jahre Beitragszeit, auch das notwendige Alter muss erreicht sein. Alle Daten verschieben sich um 1 Monat (also 01.06.statt 01.07.) sollte der Geburtstag der 01.08.1963 sein aber was '64 Jahre und 20 Monate' betrifft... ab einem gewissen Alter könnte es doch ratsam sein, mal einen Hörtest zu machen, ohne Ihnen bzw. Ihrem Mann damit Böses zu wollen :-)
Klugpuperam 18.01.2023 | 07:15
Fordern Sie sich zwei Kurzauskünfte an, einmal für die Rente für langjährig Versicherte und einmal für die Rente für besonders langjährig Versicherte (jeweils frühestmöglicher Rentenbeginn). Dann haben Sie das schwarz auf Umweltpapier. Alternativ warten Sie mit der Anforderung bis März/April 2024, dann ist die Jahresmeldung 2023 auch gespeichert und in der Auskunft steht nichts von fehlenden Monaten.
Dodoam 18.01.2023 | 09:02
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Danke für die Antwort! Den Nachtrag für den Hörtest hätten sie sich sparen können! Wir haben zu zweit über Lautsprecher gehört und wir sind beide nicht schwerhörig. Das einem das hier unterstellt wird, finde ich echt witzig!
Rentenschmiedam 18.01.2023 | 09:40
Guten Morgen, ich gebe Ihnen recht. Was hier im Forum in letzter Zeit für unsachgemäße und beleidigende Aussagen gepostet werden ist unzumutbar. Ich frage mich immer was diese Menschen für ein armseliges Leben haben, dass sie sich hier so austoben müssen. Als erfahrener Rentensachbearbeiter weiß ich dass man die Aussagen von Versicherten/Rentnern nicht immer auf die Goldwaage legen darf, schließlich handelt es sich um sozialversicherungsrechtliche Laien, die vielleicht sogar noch zuvor falsch informiert worden sind. Hier zeigt sich, wer in der Lage ist unvoreingenommen den Sachverhalt oder die strittige Frage herauszufinden und sachlich zu antworten. Diese Gabe ist offenbar nicht jedem gegeben. Eine gute Zeit wünsche ich Ihnen. Mit besten Grüßen
Rheinischer Jungam 18.01.2023 | 09:49
Bravo, Rentenschmied ! Das musste mal gesagt werden, ein Appell der an beide Seiten gehen sollte, zum einen an die Experten und aber auch an die Fragesteller.
Realistam 18.01.2023 | 10:20
Zitat von Langjähriger Forenleser anzeigenausblenden
Grausam wie Unwissende hier gequält werden oder doch eher die Bestätigung, dass man sich um die Intelligenz einer steigenden Anzahl von Fragenden sorgen muss? Eventuell ist es aber auch nur Faulheit selber etwas zu recherchieren? Mein Respekt gegenüber allen die hier gebetsmühlenartig immer gleiche Fragen wieder und wieder beantworten. Dass da manchmal die Empathie auf der Strecke bleibt ist nur verständlich.
Sinkende Bereitschaft zur Eigenrecherche in Verbindung mit steigenden, häufig überzogenen Ansprüchen, kann ich nur bestätigen. Da wird sich der ein oder andere Versicherte in Zukunft auf andere Bedingungen einstellen müssen, denn auch die Rentenversicherung leidet unter Personalmangel bei steigenden Antragszahlen.
Rentenschmiedam 18.01.2023 | 10:15
Für mich ganz einfach - Wenn ich nicht unvoreingenommen antworten kann oder will, dann halte ich den Mund und scolle weiter. Und wenn man sich durch eine "dumme" Frage persönlich angegriffen oder genervt fühlt sollte man keine Foreneinträge lesen. Fremde Menschen in einem Forum zu beleidigen oder abzukanzeln ist einfach nur armselig. Mit besten Grüßen
Abschlägeam 18.01.2023 | 14:55
Danke für die Antwort! Den Nachtrag für den Hörtest hätten sie sich sparen können! Wir haben zu zweit über Lautsprecher gehört und wir sind beide nicht schwerhörig. Das einem das hier unterstellt wird, finde ich echt witzig![/quote Hallo Dodo, ich habe Ihnen nichts unterstellt. Es ist nur realistisch, dass das Hörvermögen mit Anfang 60 durchaus nachlassen kann, ohne dass dies einem selbst bewusst ist und ohne dass dies etwas 'Schlimmes' ist. Vielmehr bin ich aber auch auf Ihre Zusatzfrage 'wann kann er mit Abschlägen' eingegangen. Und habe Ihnen die Daten aller für Ihren Mann lt. Geburtsdatum Aug. 63 in Frage kommenden Rentenarten und deren Konditionen dargestellt. Da ist dann auch die mit einem GdB dabei. Ich hoffe, allerdings, dass Sie dies nun nicht ebenfalls als 'Unterstellung' umdeuten. Eine 'Probeberechnung' bereits im März/April 2024 (wie von 'Klugpuper' angeraten) erstellen zu lassen, wäre aber nur sinnvoll, wenn Ihr Mann tatsächlich über einen GdB >=50 verfügt. Denn ansonsten ist der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.09.2026 (langjährig versichert, 13,8% Abschlag). Da reicht es dann durchaus aus, wenn eine Probeberechnung erst ca. im April/Mai 2026 angefordert wird. Da sind dann auch schon die Beiträge auch des Jahres 2025 mit erfasst und es liegen die Rentenwerte, die ab 01.07.2026 dann zu berücksichtigen sind vor. Und diese Probeberechnung (mit Alternativberechnung für besonders langjährig Versicherte (ab 01.07.2028 möglich) stellt dann also die zu erwartenden Rentenbeträge wesentlich präziser dar. Eine schöne Restwoche und alles Gute!
Abschlägeam 18.01.2023 | 14:55
Danke für die Antwort! Den Nachtrag für den Hörtest hätten sie sich sparen können! Wir haben zu zweit über Lautsprecher gehört und wir sind beide nicht schwerhörig. Das einem das hier unterstellt wird, finde ich echt witzig![/quote Hallo Dodo, ich habe Ihnen nichts unterstellt. Es ist nur realistisch, dass das Hörvermögen mit Anfang 60 durchaus nachlassen kann, ohne dass dies einem selbst bewusst ist und ohne dass dies etwas 'Schlimmes' ist. Vielmehr bin ich aber auch auf Ihre Zusatzfrage 'wann kann er mit Abschlägen' eingegangen. Und habe Ihnen die Daten aller für Ihren Mann lt. Geburtsdatum Aug. 63 in Frage kommenden Rentenarten und deren Konditionen dargestellt. Da ist dann auch die mit einem GdB dabei. Ich hoffe, allerdings, dass Sie dies nun nicht ebenfalls als 'Unterstellung' umdeuten. Eine 'Probeberechnung' bereits im März/April 2024 (wie von 'Klugpuper' angeraten) erstellen zu lassen, wäre aber nur sinnvoll, wenn Ihr Mann tatsächlich über einen GdB >=50 verfügt. Denn ansonsten ist der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.09.2026 (langjährig versichert, 13,8% Abschlag). Da reicht es dann durchaus aus, wenn eine Probeberechnung erst ca. im April/Mai 2026 angefordert wird. Da sind dann auch schon die Beiträge auch des Jahres 2025 mit erfasst und es liegen die Rentenwerte, die ab 01.07.2026 dann zu berücksichtigen sind vor. Und diese Probeberechnung (mit Alternativberechnung für besonders langjährig Versicherte (ab 01.07.2028 möglich) stellt dann also die zu erwartenden Rentenbeträge wesentlich präziser dar. Eine schöne Restwoche und alles Gute!
Abschlägeam 18.01.2023 | 14:57
tja, und dann hakt auch hier noch die Technik... es sollte nur einmal dort stehen ;-)
Dodoam 18.01.2023 | 15:19
Danke für Ihre Mühe und ausführlichen Antwort! Ihnen auch eine schöne Restwoche!
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