Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Wartezeit von 35 Jahren scheint vorliegend erfüllt zu sein.
Im Hinblick auf die Änderungen durch das RV Altersgrenzenanpassungsgesetz können Sie dann mit 63 (also ab März 2019) die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,2 % Abschlag beanspruchen.
Sollten Sie mit 60 Jahren und 10 Monaten zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt sein, können Sie ab diesem Zeitpunkt (mit 10,8 % Abschlag) die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beziehen.
Anspruch auf Regelaltersrente bestünde in Ihrem Fall ab 65 Jahren und 10 Monaten.
Ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 09.03. nun tatsächlich verabschiedet wird, sollte man abwarten und kann dann ggf. prüfen inwieweit dies in Ihrem Fall eine weitere Möglichkeit wäre, eine Rente aus der gesetzlichen RV zu beanspruchen.
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht - bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - unabhängig vom Lebensalter.
MfG
Ihre Ergänzung verstehe ich nicht ganz - zumal Sie in der Sache wenig bzw. nichts Neues zur Lösung der Anfrage beitragen.
Ihre permanente Panikmache in Sachen Untergang des Sozialstaats ist nun wirklich kaum mehr zuzmutbar.
MfG
Mathematik, volkswirtschaftl. Denken und Juristerei sind das Eine - Politik dann aber was ganz anderes (vgl. aktuell auch den Beitrag auf ihre- vorsorge.de "Trotz Experten Warnung...")...
Letzters wollen wir eben in diesem Online Forum nicht "breit treten" zumal der Laie kaum den Empfängerhorizont eines Bernhards oder (Lob) Amades haben wird - dann oft auch nicht ganz verstehen kann, wie er die gerade von Ihnen gern zit. Links zu bewerten hat.
In diesem Sinne....
MfG
Nein, nur dass auch deswegen eine erneute Antwort abgegeben werden muss...
Die Altersrente für Frauen, wie auch die Altersrente wwgene ALO/Altersteilzeitarbeit, kann indes nur noch von Versicherten beansprucht werden, die bis 31.12.1951 geboren sind.
Es verbleibt somit bei den bereits getroffenen Ausführungen.
MfG
In diesem Sinne beschließen wir hiermit diesen Thread.
MfG
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