Hallo Klaus-Peter,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 61 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen, wenn Sie einen weiteren Weitergewährungsantrag bei der EM-Rente vermeiden wollen. In der Altersrente kann dann zwar die die bisherige Zurechnungszeit nicht mehr bis zum 64. Lebensjahr und 8 Monaten berücksichtigt werden, sondern wird um 2 Jahre gekürzt, allerdings wird die Altersrente aufgrund von Besitzschutz dennoch mindestens in Höhe der bisherigen Rente gezahlt.
Sie müssen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aber rechtzeitig beantragen, spätestens bis zum Ende des 3. Monats nach dem gewünschten Rentenbeginn.