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Experten-Antwort

Wann aus Erwerbsminderungsrente in Altersrente?

von Vinette23.08.2020 | 13:38
75 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag! Ich bin habe gerade die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bis längstens zum 31.01.2028 erhalten. Da ich einen Grad der Behinderung habe, könnte ich aber schon zum 01.02.2026 ohne Abzüge, mit Abzügen entsprechend früher, in die Regelaltersrente für Schwerbehnderte gehen. Muß ich nun bis zum 31.01.2028 Erwerbsmiinderungsrente beziehen, oder dürfte ich auch schon früher "wechslen"? Danke für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Vinette,

die Antwort von KSC bedient Sie schon in vollem Umfang. Daher schließe ich mich an.

Ihnen eine gute Zeit!

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4 Antworten

KSCam 23.08.2020 | 13:44
egal, sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist der Wechsel in die AR für schwerbehinderte Menschen möglich und die EM muss nicht bie zum Regelalter bezogen werden. Da in aller Regel die Zahlung gleich bleibt könnte die AR für Schwerbehinderte auch schon vor 01.02.26 bezogen werden, je nach Jahrgang mit 60+ x Monaten. Nur wenn Sie als EM Rentner noch im wesentlichen Umfang Beiträge zahlen würden, wäre eine AR höher.
Vinetteam 23.08.2020 | 15:21
Danke!
Max4.0am 23.08.2020 | 13:49
Hallo Vinette, die Abzüge auch bei der SchwerBeh.R./der Altersrente haben Sie leider immer, sofern Sie - wie in Ihrem Fall - übergangslos vorher die EM bezogen haben. Sie bleiben lebenslang.
Schönauam 24.08.2020 | 18:10
"könnte ich aber schon zum 01.02.2026 ohne Abzüge," Nein ! Die Abzüge die Sie durch die EM-Rente aktuell haben behalten Sie immer - lebenslang.
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