Sehr geehrte Frau Rosanna,
nicht gerne widerspreche ich ihnen, zumal ich meine,
mit frauen umgehen zu können, gehörten ja mal zum
haushalt drei töchter und seit 50 jahren noch jetzt
die 1957 geheiratete frau.
Meine aber dies muß sein , auch wenn ich mich hier
aufgrund meiner aktivitäten schon öfters geirrt habe.
Es geht nicht um mich, auch andere user lesen unsere teil-
weis konträre meinung. Hoffe nur, es kommt keine lösch-
aktion, denn es handelt sich ja nur im weitesten sinne um
renten.
Will auch auf die kritik des"Zitat" nicht eingehen, denn
Frau Dr. Hendricks ist nicht mehr parlamentarische staats-
sekretärikn im finanzaministerium, nur der wiedergegebene text
stammte von ihr, der allgemein als fachlich anerkannten dame.
Mir erscheint es aber als unmöglich, wenn sie schreiben:
"Jeder rentner ist verpflichtet, sein einkommen ( auch wenn
es " nur" rente ist, die unter dem freibetrag liegt), dem
finanzamt mitzuteilen. Dies kann u.U. auch tel. geschehen,
gerade dann, wenn nur eine niedrige rente bezogen wird. Bei man-
chen finanzämtern kann man dies vorab tel. mit dem finanz-
beamten klären" na so was"!
Es ist auch nicht richtig, dass, wenn es technisch klappt die
rentenversicherungsträger dem örtlichen finanzamt die
bruttorenten melden.
Nicht nur die rentenversicherungsträger, auch andere stellen
wie versicherungen müssen die bruttobeträge an eine zentrale
stelle melden. Diese wiederum geben diese daten an die
landesfinanzämter weiter.
Selbstverständlich kann der örtliche finanzbeamte bei be-
darf, die daten des einzelnen abrufen.
Vermutlich meinen sie den wegfall der lohnsteuerkarten
durch die einführung der elektronischen übermittlung,
dies erfolgt an das wohnsitzfinanzamt.
Selbst bei abgabe einer steuererklärung und feststellung,
dass keine steuer anfällt, reagiert das finanzamt meist erst
dann, wenn der steuerpflichtige dies berechtigt verlangt.Es
wird auch keine bestätigung ausgestellt, allenfalls die löschung
der steuernummer mitgeteilt.
Sind einmal für alle erwachsene und kinder die indifikations-
nummern vergeben werden dies vermutlich erst beim tode ge-
löscht.
Auffallend auch ihr hinweis, die bestätigung wird nicht aus-
gestellt, wenn später noch anderes steuerpfl. einkommen hinzukommt
Das finanzamt weiß doch überhaupt nicht was später hinzukommt.
Sie erwähnen auch noch, dass selbst bei einer, den grundfreibetrag
überschreitenden hohen rente noch diverse andere freibeträge hinzu-
kommen können. Maßgebend ist aber hier nicht die hohe rente,
sondern der steuerpflichtige teil der rente.
Es war auch der grund warum ich als beispiel steuermindernd
10% aus der bruttorente nannte. Es können auch noch
haftpflicht, lebensvers.beiträge, spenden , behindertenbeträge,haus-
hilfe, ausgaben für haushaltsnahe dienstleistungen und, und, sein .
Im rahmen von sonderausgaben sind sogar bis 5069/ 10138 led./vh.
jährlich steuermindernd sein , da beim rentner der vorwegabzug entfällt.
Erst nach berücksichtigung aller erlaubten und nachweisbaren be-
träge ergibt sich " das zu versteuernde einkommen"
Liegt der betrag höher als 7.664 / 15328 fällt überhaupt steuer an.
Mit freundlichen Grüßen.